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International

EU-Chatkontrolle: Der totale Überwachungswahn nimmt kein Ende

Lesezeit 4 Minuten aktualisiert 26. August 2026, 20:10 Uhr

Von Dagmar Henn

Dieses Vorgehen weckt unweigerlich Erinnerungen an den Gründungsfehler der Europäischen Union. Das gegenwärtige Staatsgebilde verdankt seine Existenz nämlich ebenfalls reinen Verfahrenstricks. Nachdem die ursprünglich geplante EU-Verfassung 2005 in zwei von vier Ländern, in denen Referenden stattfanden – Frankreich und die Niederlande –, abgelehnt worden war, wurden die Abstimmungen in den übrigen Staaten schlichtweg abgesagt. Der verworfenen Text diente dann als Grundlage für den Vertrag von Lissabon, bei dessen Ausarbeitung die Bürger keinerlei Mitspracherecht mehr hatten.

Das fügt sich durchaus ins mythologische Bild Europas ein. Schließlich war der griechische Gott Zeus, der in Gestalt eines Stiers die mythische Prinzessin Europa entführt haben soll, dafür bekannt, sich notfalls als Schwan oder als Goldregen der begehrten Weiblichkeit zu nähern; zweckdienliche Täuschung durch die Mächtigen liegt also gewissermaßen in der genetischen Ausstattung des Europa-Bildes. Nur mit Demokratie hat das eigentlich nichts zu tun.

Das gilt auch für das, was heute im EU-Parlament abgesegnet wurde – weder inhaltlich noch formal. Es geht um die umstrittene Chatkontrolle. Dabei stehen zwei Varianten im Raum: Zum einen eine Ausnahmeregelung vom Dezember 2021, die mit dem Ziel der Verfolgung von Kinderpornografie Plattformen – also Messenger-Diensten, E-Mail-Anbietern und anderen – erlaubte, die Kommunikation freiwillig mitzulesen, ohne dass dies als Verstoß gegen die Privatsphäre gilt. Natürlich war dabei stets klar, dass bei einem solchen Mitlesen zunächst einmal alles gelesen wird, also jede Kommunikation unter Generalverdacht steht. Zum anderen ein Gesetzgebungsverfahren, das diese Praxis dauerhaft installieren soll.

Zugegeben, die EU-Bürokratie macht das nicht selbst – das tut sie ohnehin selten; nein, die Plattformen erledigen die Arbeit für sie und lesen alles mit, was irgendwo geschrieben wird. Mit den bekannten Konsequenzen, wenn man an das bevorzugte Überwachungssujet „Hass und Hetze” denkt. Oder an das jüngste EuGH-Urteil zur Weitergabe von Beiträgen russischer Medien … Und selbstverständlich gilt das nur für den Pöbel, nicht für Madame Ursula von der Leyen und ihre damalige Kommunikation mit Pfizer (ein Gedanke, der längst als Meme durchs Netz geistert).

Nach Edward Snowden, also vor über zehn Jahren, kursierte ein Witz über Facebook und die angebotene Auswahl, wer einen Beitrag mitlesen dürfe: Alle; nur Freunde, ich und die CIA; ich und die CIA; nur die CIA … Bei der Chatkontrolle lautet die Minimalversion „nur die CIA und die EU”.

Diese Ausnahmeregelung, die nur zeitlich befristet möglich ist, war im April ausgelaufen. Der Versuch, sie zu verlängern, scheiterte zweimal bei Abstimmungen (mehrere große Konzerne erklärten übrigens währenddessen, sie würden trotzdem weiter mitlesen) … Jeder normale Mensch würde erwarten, dass die Sache damit im EU-Parlament erledigt ist. Doch die Kommission will sie offenbar unbedingt, woraufhin Parlamentspräsidentin Roberta Metsola – entgegen der Geschäftsordnung, wie unter anderem Martin Sonneborn erläuterte – eine zweite Lesung im Eilverfahren anberaumte. Angestoßen wurde dies durch eine eigens zu diesem Zweck erstellte Stellungnahme des Europäischen Rates.

Der dahinterstehende Trick war einfach: Um auch in dieser Sitzung ablehnen zu können, wäre die absolute Mehrheit aller Abgeordneten nötig gewesen. Allerdings waren am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause nicht mehr alle anwesend; es gab immer noch eine Mehrheit für die Ablehnung, aber nicht mit 361 Stimmen … Für jeden Durchschnittsbürger würde das selbstverständlich nichts ändern, nur nach Meinung der Präsidentin des EU-Parlaments, die rein zufällig zuvor auf Reisen war.

Parlamentarische Geschäftsordnungen sind nie einfach und bieten in der Regel einigen Spielraum für Tricksereien; wenn aber Tricks angewandt werden, die die Geschäftsordnung nicht vorsieht, bedeutet das auf politischer Ebene, dass der Wille dieses Parlaments irrelevant ist. Man könnte sagen, dass nun auch dieses ohnehin nur begrenzt mit Rechten ausgestattete Parlament auf das Niveau der EU-Bürger herabgestuft wurde, die entweder so lange abstimmen müssen, bis das Ergebnis passt, oder erst gar nicht gefragt werden.

Man kennt dieses Muster aus anderen Zusammenhängen – schließlich sorgte die Kommission bereits dafür, dass ganze Wahlgänge in Mitgliedsländern annulliert wurden. Man könnte, nicht ganz zu Unrecht, sagen: Was am Rand eines politischen Systems geschieht, wiederholt sich irgendwann immer auch in dessen Mitte. Und seit einiger Zeit herrscht ohnehin große Beliebigkeit, wenn man nur an die Einberufung eines alten Bundestags in Deutschland für eine Billion Schulden im vergangenen Jahr denkt … Da wird beschnitten und zurechtgestutzt, als würde man Aschenputtels Schwestern zum Verhaltensmodell erheben. „Ruckedigu, ruckedigu, Blut ist im Schuh” – sozusagen eine Sternstunde der Demokratie, EU-Version: bei Neumond und völliger Wolkenbedeckung, auch bekannt als stockfinstere Nacht.

Der böse Kommentar des Europaabgeordneten Dr. Friedrich Pürner zum Vorgang:

„Dieses Hohe Haus ist kein Parlament mehr, sondern gleicht eher einer intellektuell und demokratisch verwahrlosten Butze. Ein reines Scheinparlament.

Wenn wir überhaupt noch abstimmen dürfen, dann doch nur, damit die Presse das ohnehin feststehende Ergebnis brav und kritiklos vermelden kann. Im Prinzip könnten von der Leyen, Metsola und Manfred Weber das Resultat vorher auf eine Serviette schmieren und direkt an die Journalisten verteilen.”

Tatsächlich war die Ablehnung im März unter anderem das Ergebnis einer Evaluation dieser Ausnahmeregelung, der nicht nachgewiesen werden konnte, dass diese umfassende Kontrol

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