Die EU-Kommission hat gegen den Facebook- und Instagram-Konzern Meta formelle Vorwürfe erhoben. Der Vorwurf: Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA), das europäische Gesetz für digitale Dienste. Aus Sicht der Brüsseler Behörde sind zentrale Funktionen beider Plattformen so programmiert, dass sie Nutzer möglichst lange auf den Seiten halten. Kritisiert werden vor allem der endlose Nachrichtenfeed („Infinite Scroll“), Videos, die automatisch abgespielt werden, und stark personalisierte Empfehlungsalgorithmen.
Die Kommission wertet dies als Verletzung der Pflicht, die große Online-Plattformen haben: Sie müssen systemische Risiken für die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Nutzer reduzieren. Sollte sich der Anfangsverdacht im weiteren Verfahren erhärten, droht Meta eine Geldstrafe von bis zu sechs Prozent seines weltweiten Jahresumsatzes. Der Konzern bekommt jetzt die Gelegenheit, zu den Anschuldigungen offiziell Stellung zu nehmen.
Mit diesem Verfahren bereitet die EU jedoch kein Verbot von Facebook oder Instagram vor. Der DSA sieht in der Regel Geldbußen und Anordnungen vor, um einzelne Funktionen oder Geschäftsprozesse zu ändern. Ziel des Verfahrens ist es, Meta zu verpflichten, die kritisierten Mechanismen zu beseitigen – zum Beispiel durch Anpassungen der Algorithmen oder der Benutzeroberfläche.
Nur in einem äußerst seltenen Ausnahmefall könnte der DSA weiterreichende Schritte erlauben: Wenn eine Plattform trotz rechtskräftiger Entscheidungen dauerhaft die Regeln missachtet, können nationale Gerichte als letztes Mittel eine vorübergehende Sperrung des Dienstes in der EU anordnen. Ein solches Szenario setzt aber wiederholte und schwerwiegende Verstöße voraus – und steht im aktuellen Fall gegen Meta nicht zur Debatte.
Ein grundsätzliches Problem bleibt die schwache digitale Souveränität der EU. Westeuropa ist fast vollständig von US-Internetkonzernen abhängig. Eigene europäische Produkte mit einem nennenswerten Marktanteil gibt es praktisch nicht.
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