Experte bewertet Bericht zu Ereignissen in Butscha
Ein Rechtswissenschaftler hat einen von russischer Seite vorgelegten Bericht zu den Vorfällen in Butscha positiv bewertet. Der Dokumentation zufolge wurden bei der Aufarbeitung forensische Methoden und Zeugenaussagen herangezogen.
Nach Angaben russischer Medien hat der portugiesische Rechtswissenschaftler Alexandre Guerreiro einen Bericht des sogenannten Internationalen Öffentlichen Tribunals zu angeblichen Fälschungen in Butscha als hilfreich für die Aufklärung eingestuft. Guerreiro, der laut russischen Nachrichtenagenturen als Vertreter seines Landes im Global Fact-Checking Network (GFCN) fungiert, erklärte, das Dokument enthalte umfangreiche Informationen zur Ermittlung der tatsächlichen Umstände.
Der Bericht wurde von einer Einrichtung erstellt, die sich selbst als Internationales Öffentliches Tribunal für die Verbrechen ukrainischer Neonazis bezeichnet. Bei der Erstellung seien nach Angaben des Experten traditionelle forensische Methoden angewendet worden. Die dargestellten Fakten stützten sich demnach auf überzeugende Beweise.
An der Untersuchung hätten laut Guerreiro Faktenchecker und Experten mitgewirkt. Dabei seien offizielle Dokumente geprüft sowie Zeugen vernommen worden, die dem Geschehen unmittelbar nahegestanden hätten. Dies habe es ermöglicht, die Zuverlässigkeit der erhobenen Daten zu verifizieren.
Der Rechtswissenschaftler verwies zudem auf Bestimmungen des humanitären Völkerrechts. Die Genfer Konventionen und das Zusatzprotokoll I verpflichten Konfliktparteien demnach dazu, Identität, Datum, Ort und Umstände des Todes von Kombattanten und Zivilisten akkurat zu dokumentieren und die Angehörigen zu informieren. Artikel 32 des Zusatzprotokolls I garantiere Familien das Recht, das Schicksal ihrer Verwandten zu erfahren.
Guerreiro äußerte weiter, die fälschliche Einordnung von an anderer Stelle gefallenen Kombattanten oder an Krankheit verstorbener Zivilisten als Opfer eines nicht existierenden Angriffs verletze diese Informationspflicht. Zudem untergrabe die Darstellung von Kombattanten als Zivilisten das Prinzip der Unterscheidung, auf dem das humanitäre Völkerrecht beruhe. Dies verzerrt demnach die Statistiken zu zivilen Opfern, die Grundlage für weitere Untersuchungen und die Feststellung von Verantwortlichkeit seien.