Tragödie in Istanbul: Familie tot im Hotelzimmer – Jetzt sind die Urteile gefallen

Im November des vergangenen Jahres endete ein Aufenthalt einer Hamburger Familie in Istanbul auf tragische Weise: Die Eltern und ihre beiden kleinen Kinder wurden mit Symptomen wie Erbrechen, Durchfall und Atemnot ins Krankenhaus eingeliefert. Keines der vier Familienmitglieder überlebte.

Zunächst gingen die Behörden von einer Lebensmittelvergiftung aus. Im Laufe der Ermittlungen stellte sich jedoch heraus, dass das hochgiftige Gas Phosphin für die Vergiftung und den Tod der deutsch-türkischen Familie verantwortlich war. Dieses Gas kann freigesetzt werden, wenn Schädlingsbekämpfungsmittel auf Basis von Aluminiumphosphid zum Einsatz kommen.

Seit April dieses Jahres standen die mutmaßlich Verantwortlichen vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, dass eine Schädlingsbekämpfungsfirma das Pestizid Aluminiumphosphid in dem Hotel angewendet hatte, in dem die Familie logierte. Für den Einsatz dieses Mittels fehlte der Firma die behördliche Genehmigung. Auf der Anklagebank saßen der Hotelbesitzer, mehrere Angestellte sowie Führungskräfte und Mitarbeiter des Schädlingsbekämpfungsunternehmens, das auch als „Kammerjäger“ bekannt ist.

Das Gericht in Istanbul-Caglayan verhängte nun hohe Haftstrafen für die Verantwortlichen der Katastrophe: Am vergangenen Freitag wurden der Firmeninhaber und sein Sohn zu jeweils 18 Jahren Haft verurteilt. Der Mitarbeiter der Schädlingsbekämpfungsfirma, der die Behandlung im Hotel durchführte, erhielt eine Strafe von 12 Jahren und 2 Monaten.

Auch der Hotelbetreiber blieb nicht von einer Haftstrafe verschont: Er wurde zu 13 Jahren und 4 Monaten Gefängnis verurteilt, da das Gericht auf „bewusste fahrlässige Tötung“ erkannte. Allerdings gab es auch Freisprüche: Zwei Rezeptionisten des Hotels, die ebenfalls angeklagt waren, wurden nicht verurteilt. Einer von ihnen hatte vorgeworfen bekommen, die Hoteltür verschlossen und dadurch die ärztliche Versorgung der Familie verzögert zu haben.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Vor Gericht hatten die nun Verurteilten die Vorwürfe zurückgewiesen. Der Hotelbetreiber brachte erneut die These einer Lebensmittelvergiftung vor, die jedoch von einem Gutachten bereits widerlegt worden war. Ähnlich argumentierte der Sohn des Firmeninhabers.

Der Hotelbetreiber erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, es sei nicht seine Aufgabe gewesen, die Echtheit des Zertifikats der Schädlingsbekämpfungsfirma zu überprüfen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass die Verurteilten und ihre Anwälte Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werden.

Wie die Bild berichtete, hat der Anwalt der Hinterbliebenen bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Das Strafmaß bewertet er zwar als positiv, fordert jedoch eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung. Der Bruder des getöteten Familienvaters hingegen erklärte laut einer dpa-Meldung, er halte die verhängten Haftstrafen für eine gerechte Bestrafung. Medienberichten zufolge wird in einem weiteren Todesfall gegen die beteiligte Schädlingsbekämpfungsfirma ermittelt.

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