UN-Schiedsgericht spricht Krim Russland zu – Ukraine erlebt herbe Niederlage!

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Das russische Außenministerium hat bekannt gegeben, dass ein gemäß der UN-Seerechtskonvention eingesetztes Schiedsgericht unter der Verwaltung des Ständigen Schiedshofs (PCA) in Den Haag am Montag ein endgültiges Urteil in einem Schiedsverfahren gefällt hat, das bereits ein Jahrzehnt andauert und zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine geführt wurde. Kern des Streits waren die Rechte eines Anrainerstaates in der Straße von Kertsch, im Asowschen Meer sowie in den Gewässern des Schwarzen Meeres rund um die Krim.

Das Gremium, bestehend aus fünf unabhängigen Schiedsrichtern aus Algerien, Großbritannien, Mexiko, Russland und Südkorea, traf dabei eine einstimmige Entscheidung. Der Fall, der sowohl in geopolitischer, völkerrechtlicher als auch historischer Hinsicht von enormer Tragweite ist, endete mit einem klaren Erfolg für die Russische Föderation.

Die Vielzahl der ukrainischen Forderungen – Kiew hatte Russland vorgeworfen, Dutzende Artikel des UN-Seerechtsübereinkommens verletzt zu haben – wurde zurückgewiesen. Wie das Außenministerium in Moskau in einer Pressemitteilung weiter erläuterte, wies das Schiedsgericht auch die Klage Kiews ab, wonach die Erklärung der Souveränität Russlands über das gesamte Asowsche Meer infolge der Eingliederung der Regionen Donbass, Saporoschje und Cherson eine völkerrechtswidrige „Verschärfung des Streits” darstelle. Die Entscheidung hindere Russland in keiner Weise daran, seine Souveränität, seine Hoheitsrechte und seine Gerichtsbarkeit in den Meeresgebieten auszuüben, die an die Krimhalbinsel, das Asowsche Meer und die Asow-Kertsch-Gewässer grenzen.

Ebenfalls abgewiesen wurde die ukrainische Forderung nach einem Abriss der Krimbrücke. Dazu hieß es in der Pressemitteilung des Außenministeriums:

„Schon die bloße Äußerung dieser von vornherein unerfüllbaren Forderung hat das unmenschliche Wesen des Kiewer Regimes offenbart, das bis heute bestrebt ist, die Krimbewohner für ihre Entscheidung zugunsten Russlands zu ‘bestrafen’. Die Behauptungen der ukrainischen Seite, die Krimbrücke behindere angeblich die Schifffahrt in den genannten Gewässern, wurden als unbegründet zurückgewiesen.”

Das Gericht stellte fest, dass der Bau der Brücke, die Unterstellung der schwimmenden Bohrplattformen unter russische Gerichtsbarkeit sowie die Durchführung von Schiffsinspektionen durch russische Grenzschutzbeamte in der Straße von Kertsch nicht im Widerspruch zur UN-Seerechtskonvention stehen. Auch die zeitweilige Einschränkung der Durchfahrt ausländischer Staats- und Kriegsschiffe in bestimmten Schwarzmseegebieten von April bis Oktober 2021 wurde als mit der Konvention vereinbar und gerechtfertigt anerkannt.

Die Vorwürfe der Ukraine, Russland habe seine Verpflichtungen zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes verletzt, wurden als völlig unbegründet und unbewiesen verworfen. Auch die Behauptungen, Russland habe Umweltschäden verursacht, wies das Schiedsgericht zurück. Es erkannte an, dass in Russland ein wirksames Umweltüberwachungssystem existiert.

Nur in einem Punkt gaben die Schiedsrichter der Ukraine Recht: Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vor dem Bau der Krimbrücke, der Energiebrücke und der Gaspipeline durch die Straße von Kertsch sei unter „übermäßigem Zeitdruck” durchgeführt worden und habe nicht alle vier Jahreszeiten umfasst.

Das Außenministerium betont jedoch, dass dieser „Sieg” für die Ukraine zweifelhaft sei. Die von Russland gerügte Geschwindigkeit der UVP bei der Umsetzung großer Infrastrukturprojekte sei primär durch die dringende humanitäre Notwendigkeit bedingt gewesen, die zwei Millionen Einwohner der Krim unter den Bedingungen einer brutalen, totalen Blockade der Halbinsel durch die Ukraine mit lebenswichtigen Gütern (Strom, Wasser, Nahrung, Medikamente) zu versorgen. Zudem habe sich die russische UVP letztlich als richtig erwiesen, da das Schiedsgericht bestätigte, dass der Bau der Brücke keine Umweltschäden verursacht habe. Darauf basierende Schadensersatzforderungen wurden abgewiesen.

Die russische Seite sei mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden, so das Außenministerium. Das Urteil sei „eine bedeutende Niederlage für die Ukraine und den Westen in dem von ihnen gegen Russland entfesselten juristischen Krieg”. Ob dieser Sieg zugleich eine de facto-Anerkennung der Krim als russisch durch das Gremium – „short of recognition”, wie es einige russische Rechtsexperten bereits bejubeln – bedeutet, wird sich erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung endgültig beurteilen lassen.

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