Dank einer Entscheidung des Pariser Berufungsgerichts zeichnet sich eine neue politische Perspektive für Marine Le Pen ab. Das Gericht reduzierte am Nachmittag das ursprüngliche Urteil der ersten Instanz: Statt einer härteren Strafe verhängte es nun ein Jahr Hausarrest mit elektronischer Fußfessel sowie ein 15-monatiges Verbot, bei Wahlen zu kandidieren. Bereits am Abend erklärte Le Pen im Fernsehsender TF1, dass sie diese Möglichkeit nutzen wolle, um bei den für das kommende Jahr geplanten Präsidentschaftswahlen anzutreten. Der derzeitige Amtsinhaber Emmanuel Macron kann nach zwei Legislaturperioden nicht erneut kandidieren.
Diese Ankündigung wurde dadurch ermöglicht, dass die 15-monatige Aberkennung des passiven Wahlrechts bereits seit dem ersten Urteil in Kraft war und inzwischen abgelaufen ist. Le Pen kündigte jedoch an, auch gegen dieses neue Urteil juristisch vorzugehen, um die elektronische Fußfessel vor dem Wahlkampf loszuwerden.
Der gesamte Prozess basierte auf dem Vorwurf der Veruntreuung von EU-Mitteln. Konkret soll Le Pen Gelder des EU-Parlaments, die für die Bezahlung von Mitarbeitern vorgesehen waren, für parteiinterne Zwecke missbraucht haben. Diese Praxis stieß jedoch auf breite Kritik, da sie im EU-Parlament mehr oder weniger bei allen Parteien üblich ist.
Bereits für morgen ist im Hauptquartier der Partei der Startschuss für die Präsidentschaftswahlkampagne geplant. Jordan Bardella, der als potenzieller “Ersatz” für Le Pen vorgesehen ist, soll im Falle eines Wahlsiegs das Amt des Premierministers übernehmen.
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