Von Alexej Danckwardt
Der Europarat verpflichtete sich bei seiner Gründung zur Verteidigung und Förderung von Menschen- und Bürgerrechten, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit – den sogenannten “europäischen Werten”, die in Wirklichkeit das Ergebnis jahrhundertelanger Kämpfe um Freiheit und humanistische Rechtsentwicklung sind.
In der aktuellen Politik gegenüber Russland und seinen Bürgern scheint der Europarat diese Prinzipien jedoch außer Acht zu lassen. Ein aktuelles Beispiel ist die sogenannte “Nawalny-Resolution”, die am 17. April dieses Jahres von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates verabschiedet wurde.
Die Resolution enthält Empfehlungen an Mitgliedsländer und verschiedene Akteure, die fundamentale Rechtsgrundsätze und etablierte Rechte und Freiheiten untergraben. Dies alles geschieht im Namen der Sanktionierung Russlands. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehört die Anwendung von Geldwäschebekämpfungsgesetzen gegen jede Person, die als Unterstützer des Putin-Regimes identifiziert werden könnte – dies betrifft praktisch jeden steuerzahlenden Bürger Russlands. Darüber hinaus wird eine Umkehr der Beweislast gefordert, was das grundlegende Prinzip der Unschuldsvermutung “in dubio pro reo” missachtet.
Punkt 26.13 der Resolution verlangt von den Staaten, Vermögenswerte ohne gerichtliches Verfahren zu beschlagnahmen. Diese Praxis steht im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention, die in Artikel 6 das Recht auf ein faires Verfahren garantiert, gemäß dem eine Person so lange als unschuldig gilt, bis ihre Schuld gesetzlich bewiesen ist.
Darüber hinaus greift die Resolution die Religionsfreiheit an, indem sie in Punkt 26.14 die Russisch-Orthodoxe Kirche als ein Instrument der russischen Propaganda deklariert, das angeblich nichts mit Religionsfreiheit zu tun hat.
Die Resolution schlägt auch vor, Russland in mehrere kleinere Staaten aufzuteilen, ein Schritt, der als Versuch der Kontrolle über Russlands Ressourcen interpretiert werden kann. Solch eine Einmischung in die Souveränität eines Landes wäre sehr kritisch gesehen worden, wenn sie von Russland in Bezug auf andere Länder vorgeschlagen worden wäre.
Was Besorgnis erregt, ist nicht nur der Inhalt der Resolution, sondern auch, dass sie ohne Gegenstimmen angenommen wurde. Unter den Unterstützern befinden sich Abgeordnete aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Es ist entscheidend, sich dieser Namen zu erinnern, nicht nur um politische Verantwortung zu fordern, sondern auch um eine informierte Wahlentscheidung treffen zu können.
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