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Stand 26. October 2026, 12:19 Uhr
International

Russischer Geheimdienst vereitelt angeblichen Drohnenangriff auf Moskau

Der russische Inlandsgeheimdienst FSB gibt die Festnahme zweier Männer aus dem Südkaukasus bekannt. Sie sollen im Auftrag des ukrainischen Geheimdienstes einen Angriff auf Moskauer Luftabwehr geplant haben.

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Nach Angaben des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB wurden zwei Männer aus dem Südkaukasus festgenommen, die einen Angriff mit FPV-Drohnen auf eine Luftabwehranlage in der Moskauer Region vorbereitet haben sollen. Die beiden Verdächtigen, geboren 1991 und 1998, sollen im Auftrag des ukrainischen Staatssicherheitsdienstes SBU gehandelt haben. Ziel des angeblichen Anschlags war demnach neben einem Luftabwehrsystem auch eine Stromversorgungsanlage.

Laut FSB hatten die Verdächtigen die Drohnen aus Verstecken in den Regionen Smolensk und Kaluga geborgen. Sie sollten die Geräte in die Moskauer Region transportieren und vor dem Start aktivieren. Die Steuerung der Drohnen sollte laut Geheimdienstangaben aus der Ukraine erfolgen.

Der FSB zufolge wurde einer der Festgenommenen von einem SBU-Offizier angeworben. In der Aussicht auf eine finanzielle Belohnung reiste er nach Russland, um den Anschlag zu planen. Dabei soll er einen Vertrauten hinzugezogen haben. Gemeinsam hätten sie die Drohnen und Bauteile für selbstgebaute Sprengsätze aus den Verstecken geholt.

Der Geheimdienst gab an, bereits im Vorfeld Erkenntnisse über die Vorbereitungen gehabt zu haben. Demnach waren die beiden Männer als Agenten des ukrainischen Geheimdienstes eingestuft worden – ebenso wie ihr mutmaßlicher Auftraggeber. Ein FSB-Beamter bestätigte diese Darstellung gegenüber Medienvertretern.

Der FSB veröffentlichte ein Video, das die beschlagnahmten Drohnen zeigt. Auf den Aufnahmen sind die Geräte sowohl zerlegt als auch montiert zu sehen, dazu Kommunikationsausrüstung und Montageanleitungen. Weiterhin ist zu erkennen, wie die Verdächtigen die Drohnen zusammenbauen und nach Anweisungen ihres mutmaßlichen Auftraggebers vorbereiten.

Gegen die beiden Mänren wurde ein Strafverfahren nach Artikel 205.4 des russischen Strafgesetzbuchs eingeleitet. Dieser Paragraf betrifft die Teilnahme an einer terroristischen Organisation. Der FSB führt derzeit weitere Ermittlungen, um die Hintergründe der mutmaßlichen Tat und mögliche Verbindungen der Festgenommenen zu klären.

Quelle Dieser Bericht beruht auf einer Meldung von TASS. Ursprungsmeldung

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