Ein Gericht in Damaskus hat am Dienstag in Abwesenheit die Todesstrafe gegen den früheren syrischen Staatschef Baschar al-Assad verhängt. Wie die staatliche Nachrichtenagentur SANA berichtete, lautet die Anklage auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Der Richterspruch sieht vor, dass Assad in seiner damaligen Funktion als oberster Machthaber die entscheidenden Anweisungen erteilt und durch den Rückgriff auf staatliche Institutionen aktiv an der Umsetzung der Straftaten mitgewirkt habe. Nähere Einzelheiten zum Verfahren wurden von der Agentur nicht veröffentlicht.
Im selben Prozess wurde auch Assads Cousin Atef Nadschib wegen vorsätzlicher Tötung und Folter schuldig gesprochen. Nadschib, der unter dem alten Regime die Abteilung für politische Sicherheit in der südlichen Provinz Daraa geleitet hatte, erhielt ebenfalls das Todesurteil. Die Nachrichtenagentur Associated Press berichtete, dass Nadschib die Urteilsverkündung in Gefängniskleidung hinter Glas verfolgte.
Assad stand seit dem Jahr 2000 an der Spitze Syriens. Ende November 2024 starteten bewaffnete Oppositionsgruppen eine großangelegte Militäroperation gegen Regierungstruppen, die am 8. Dezember mit dem Einmarsch in Damaskus endete. Daraufhin trat Assad zurück und floh ins Ausland. Ein syrisches Gericht ordnete bereits im September 2025 seine Festnahme an – als Grundlage dienten die Ereignisse rund um die regimekritischen Demonstrationen von 2011, aus denen sich der Bürgerkrieg entwickelte.
Hintergrund – Moskau und Damaskus haben eine Vereinbarung über russische Militärbasen in Latakia und Tartus getroffen