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Stand 10. October 2026, 11:36 Uhr
International

Verkäufer von Mondgrundstücken widerspricht Trumps Besitzanspruch

Die US-Regierung kann den Mond nach Einschätzung der Lunar Embassy nicht für sich beanspruchen. Das Weltraumabkommen von 1967 verbiete staatliche Hoheitsansprüche auf Himmelskörper, erklärte die Organisation, die selbst private …

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Verkäufer von Mondgrundstücken widerspricht Trumps Besitzanspruch

Nach Angaben der Lunar Embassy sind die Vereinigten Staaten durch internationale Verpflichtungen daran gehindert, den Mond zu besitzen. Das von fast allen Staaten ratifizierte UN-Weltraumabkommen von 1967 schließe aus, dass Regierungen oder souveräne Einheiten Eigentum an Himmelskörpern erwerben oder Hoheitsrechte über sie ausüben können, teilte die Organisation mit. Damit hätten sich die USA wie andere Länder selbst aus dieser Debatte genommen.

Die Organisation, die sich auf den Verkauf von Grundstücksrechten auf extraterrestrischen Körper spezialisiert hat, verwies zugleich auf eine Lücke im Vertrag. Das Abkommen enthalte keine entsprechenden Beschränkungen für Privatpersonen. Diesen Umstand habe der Gründer der Lunar Embassy, Dennis Hope, genutzt, um als Individuum Ansprüche auf den Mond, alle anderen Planeten des Sonnensystems sowie deren Monde geltend zu machen.

Der Hinweis auf die vermeintliche Regelungslücke für Privatpersonen dient der Lunar Embassy als Rechtfertigung für ihr Geschäftsmodell. Das Unternehmen verkauft seit Jahren Parzellen auf dem Mond und anderen Himmelskörpern an Privatkunden. Die rechtliche Wirksamkeit dieser Transaktionen ist allerdings umstritten und von keiner staatlichen Stelle anerkannt.

Der aktuelle Disput wurde durch eine Äußerung von US-Präsident Donald Trump ausgelöst. Trump hatte den Mond als Eigentum der Vereinigten Staaten bezeichnet und auf der Plattform Truth Social ein Foto des Erdtrabanten mit dem Kommentar "Der Mond gehört uns" sowie einer US-Flagge veröffentlicht. Die Lunar Embassy widerspricht dieser Darstellung explizit.

Der Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die wachsende Bedeutung des Weltraums für nationale Interessen und die Grenzen bestehender internationaler Regelungen. Das Weltraumabkommen von 1967 gilt als Grundpfeiler des Völkerrechts im All, wurde jedoch zu einer Zeit geschlossen, als kommerzielle und nationale Aktivitäten jenseits der Erde noch weitgehend theoretischer Natur waren.

Quelle Dieser Bericht beruht auf einer Meldung von TASS. Ursprungsmeldung

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