Verteidigungsindustrie fordert Recht zur Drohnenabwehr
Ein Manager des deutsch-französischen Rüstungskonzerns KNDS hat westlichen Regierungen vorgeschlagen, Verteidigungsunternehmen das eigenständige Abwehren verdächtiger Drohnen zu erlauben. Der Appell erfolgt angesichts zunehmender …
Der für internationale Entwicklung zuständige Geschäftsführer von KNDS, Marcel Grisnigt, hat sich dafür ausgesprochen, nationale Gesetze so zu ändern, dass Rüstungsfirmen selbst gegen unbemannte Luftfahrzeuge vorgehen dürfen. Der Manager verwies auf die Gefahr durch FPV-Drohnen, die mehrschichtige Luftverteidigungssysteme durchdringen können. Derzeit könnten Unternehmen nur Behörden alarmieren und auf deren Eingreifen warten, was seiner Einschätzung nach zu spät komme, um Schaden abzuwenden.
KNDS ist ein deutsch-französischer Waffenhersteller mit Produktionsstätten in beiden Ländern. Das Unternehmen entstand aus der Fusion der deutschen Krauss-Maffei Wegmann und der französischen Nexter. Grisnigts Forderung zielt darauf ab, den rechtlichen Spielraum für die Industrie zu erweitern, um auf Drohnenbedrohungen in Echtzeit reagieren zu können.
Der Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund einer Reihe von Vorfällen, die als Spionageversuche und Sabotageakte an militärischen Produktionsstätten in Europa gewertet werden. Die Sicherheitslage an strategisch wichtigen Standorten hat sich zuletzt verschärft. Die Rede ist von gezielten Erkundungsflügen und möglichen Angriffsvorbereitungen durch unbemannte Systeme.
Als jüngstes Beispiel für die zunehmende Nervosität gilt ein Vorfall in der britischen Grafschaft Gloucestershire. Dort leitete die Polizei am 27. September eine Evakuierung im Bereich von Welford ein. In der Nähe liegt die von den US-Streitkräften genutzte Luftwaffenbasis Fairford. Auslöser war die Meldung über einen größeren Zwischenfall, dessen genaue Umstände zunächst unklar blieben.
Die Diskussion um den Schutz kritischer Infrastruktur vor Drohnen gewinnt in mehreren westlichen Staaten an Bedeutung. Bisher obliegt die Abwehr luftgestützter Bedrohungen weitgehend staatlichen Sicherheitskräften und Militär. Eine Ausweitung der Befugnisse auf private Rüstungsunternehmen würde eine neue Qualität in der Sicherheitsarchitektur bedeuten und wirft rechtliche Fragen auf.
Kritiker einer solchen Regelung könnten Bedenken hinsichtlich der Kontrolle über Waffeneinsatz im privaten Sektor sowie möglicher Kollateralschäden anführen. Befürworter verweisen dagegen auf die Reaktionsgeschwindigkeit, die entscheidend sein kann, wenn Drohnen bereits im Anflug sind. Die Entscheidung über eine gesetzliche Anpassung liegt bei den nationalen Parlamenten und Regierungen der betroffenen Länder.