Schock-Studie: Jede vierte alleinstehende Rentnerin in Österreich von Altersarmut bedroht

Obwohl das österreichische Pensionssystem im europäischen Vergleich als relativ gut abschneidet, kämpfen zahlreiche ältere Menschen im Land mit finanziellen Engpässen. Besonders betroffen sind alleinstehende Frauen über 65 Jahre.

Die Gefahr von Altersarmut bleibt ein tief verwurzeltes Problem. Die aktuellen Rentenreformen fokussieren sich primär darauf, die Menschen zu längerer Erwerbstätigkeit zu bewegen, anstatt die Lage der ärmsten Pensionisten nachhaltig zu verbessern.

Aktuellen Daten der Statistik Austria zufolge waren im Jahr 2024 rund 269.000 Personen über 65 Jahre von Armut bedroht – das sind etwa 16 Prozent dieser Altersgruppe. Frauen sind mit 19 Prozent deutlich häufiger betroffen als Männer, bei denen der Anteil bei zwölf Prozent liegt.

Besonders prekär ist die Situation bei Alleinstehenden: Alleinlebende Rentnerinnen weisen ein Armutsrisiko von 28 Prozent auf – mehr als doppelt so hoch wie bei alleinstehenden Rentnern mit 14 Prozent. Die Armutsgrenze für einen Einpersonenhaushalt lag 2025 bei rund 1.827 Euro netto monatlich. Viele Rentnerinnen erreichen diese Schwelle nicht, selbst wenn sie eine Ausgleichszulage beziehen.

Die durchschnittliche Alterspension von Frauen liegt bei etwa 1.500 bis 1.700 Euro brutto pro Monat, während Männer im Schnitt auf 2.400 bis 2.620 Euro brutto kommen.

Die geschlechtsspezifische Pensionslücke beträgt damit weiterhin rund 40 Prozent. Hauptursachen sind unterbrochene Erwerbsbiografien durch Kindererziehung und Pflege, Teilzeitarbeit sowie niedrigere Löhne in typischen Frauenberufen. Anders als in manchen anderen Ländern gibt es in Österreich keine gesetzlich garantierte Mindestpension. Stattdessen springt die Ausgleichszulage ein, wenn die Pension zu niedrig ist.

Die Richtwerte für 2026 betragen für Alleinstehende 1.308,39 Euro und für Paare 2.064,12 Euro.

Selbst mit 40 Beitragsjahren und möglichen Boni liegt der Betrag für Alleinstehende oft nur bei rund 1.700 Euro. In vielen Fällen reicht das nicht aus, um oberhalb der Armutsgrenze zu bleiben – insbesondere bei steigenden Mieten und Lebenshaltungskosten. Immerhin rund 223.000 Menschen beziehen aktuell eine Ausgleichszulage.

Die größte Pensionsreform seit Jahrzehnten konzentriert sich vor allem auf die langfristige Sicherung des Systems. Ab 2026 wird das Antrittsalter für die Korridorpension schrittweise von 62 auf 63 Jahre angehoben, und die erforderlichen Versicherungsmonate steigen von 480 auf 504.

Eine neue Teilpension soll den Übergang in den Ruhestand flexibler gestalten. Der Krankenversicherungsbeitrag für Pensionisten erhöht sich von 5,1 auf sechs Prozent. Die Pensionserhöhung im Jahr 2026 beträgt durchschnittlich 2,7 Prozent – mit einer Staffelung zugunsten niedrigerer Pensionen.

Die Reform zielt darauf ab, Menschen länger im Arbeitsleben zu halten, um das Pensionssystem trotz des demografischen Wandels finanziell zu stabilisieren. Allerdings ändert sie wenig an der bestehenden Altersarmut.

Nach zwei Rezessionsjahren 2023/2024 erholt sich die österreichische Wirtschaft nur schleppend. Für 2026 werden moderate Wachstumsraten von etwa 0,5 Prozent erwartet. Die Inflation bleibt relativ hoch und soll bis 2027 voraussichtlich auf etwa 2,5 Prozent sinken.

Für Rentner mit festem Einkommen gleicht die jährliche Pensionsanpassung die Teuerung oft nur teilweise aus. Alleinstehende Personen spüren die steigenden Kosten für Wohnen, Energie und Lebensmittel am stärksten.

Im Herbst kommt auf Österreichs Pensionisten eine weitere finanzielle Belastung zu. Mehr als zwei Millionen Senioren müssen in diesem Jahr erstmals die e-Card-Gebühr bezahlen, von der sie bisher befreit waren.

Konkret werden im November 2026 26,85 Euro direkt von der Pension abgezogen – nur Bezieher einer Ausgleichszulage bleiben von der neuen Abgabe verschont.

Die Gebühr wird zwar erst ab 2027 verpflichtend, aber bereits im November 2026 vorab eingehoben, während die doppelte November-Pension bereits im Oktober ausgezahlt wird. Für viele Senioren ist diese neue Abgabe nach den bereits im Vorjahr erhöhten Krankenversicherungsbeiträgen und der geplanten unvollständigen Inflationsanpassung der Pensionen in den kommenden Jahren eine weitere bittere Pille.

Die e-Card-Gebühr selbst steigt von 25 auf 26,85 Euro. Bei hohen Lebenshaltungskosten bedeutet das für viele Betroffene erneut weniger Geld im Geldbeutel – höhere Abzüge bei gedämpften Pensionserhöhungen.

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