Heute steht eine 60-jährige Gastwirtin aus Wien vor Gericht, nachdem sie vor der Wahl in Wien eine ungewöhnliche Werbeaktion angeboten hatte. Sie bot den Wählern fünf kostenlose Getränke an, wenn diese ihr ein Foto ihrer Wahlstimme zeigen würden – dabei bezog sie sich deutlich auf die FPÖ.
Am Wahltag, dem 27. April, erregte die Besitzerin eines Cafés in Floridsdorf Aufsehen, indem sie auf ihrer Facebook-Seite folgendes bekanntgab:
“Wahlfrühschoppen am 27.4. ab 9 Uhr (zeig mir ein Foto mit dem Kreuzerl an der richtigen Stelle und du bekommst 5 Gratis Getränke),”
Das Posting vermittelte ein klares Bild ihres politischen Vorzugs und der damit verbundenen Wahlbeeinflussung.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt die Wirtin der Wahlbeeinflussung, da sie gezielt Unterstützung für die FPÖ geworben hatte, was aus weiteren Beiträgen der Café-Betreiberin hervorgeht.
Im Gerichtsprozess wird die Angeklagte durch den Anwalt Wolf-Georg Schärf verteidigt, der in einem Gespräch mit dem Kurier folgendes äußerte:
“Das war eine blöde Idee. Wir plädieren aber auf unschuldig und Freispruch. Sie ist sachverhaltsmäßig geständig, dass sie dieses Angebot aufgehängt hat. Sie hat aber nicht die Absicht gehabt, die Leute zu bestechen.”
Nach dem Strafgesetzbuch kann eine Person, die einem Wahlberechtigten etwas von Wert für eine bestimmte Wahlentscheidung anbietet, mit bis zu einem Jahr Haft oder einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen bestraft werden. Der Fall wird als rechtlich unüblich eingestuft, wie die Verteidigung betont.
Weiterführende Themen: – Bei einer syrischen Demonstration in Wien kam es zu Ausschreitungen.