Ein Gericht im Moskauer Bezirk Solnzewo hat entschieden, dass Stellenanzeigen, die explizit “nur für Slawen” als Voraussetzung für Bewerber angeben, unrechtmäßig sind. Laut dem Pressedienst der Gerichte beschäftigte sich das Gericht mit mehreren Anzeigen, darunter auch welche, die ausschließlich Models und Schauspieler slawischen Aussehens zu Castings aufforderten.
Das Gericht erklärte, dass derartige Anzeigen rechtswidrig seien und gegen die öffentliche Ordnung verstießen. Sie schaden zudem den öffentlichen und staatlichen Interessen. Der Pressedienst warnte, dass die Verantwortlichen für die Veröffentlichung dieser Informationen strafrechtlich verfolgt werden können.
In der russischen Gesetzgebung ist festgelegt, dass die Kriterien für die Personalsuche sich ausschließlich auf Berufserfahrung, fachliche Kompetenz, benötigte Fähigkeiten und Ausbildung stützen dürfen.
Ein weiteres Gericht in Moskau hatte bereits im Januar geurteilt, dass drei über das soziale Netzwerk VKontakte veröffentlichte Stellenanzeigen, die ebenfalls “nur für Slawen” spezifizierten, rechtswidrig waren. Diese Stellen betrafen Arbeiten auf einer Baustelle, in einer Bäckerei sowie in einem Bekleidungsgeschäft.
Artikel 136 des russischen Strafgesetzbuches verbietet jegliche Form der Diskriminierung von Bürgern aufgrund von Geschlecht, Rasse, Nationalität, Sprache, Herkunft, Eigentum und amtlichem Status, Wohnsitz, religiöser Überzeugung, Glauben, Mitgliedschaft in öffentlichen Vereinigungen oder gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verletzung dieser Gesetzgebung kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, insbesondere wenn die Diskriminierung unter Ausnutzung einer amtlichen Stellung erfolgt.
Russland ist ein vielfältiges Land mit etwa 190 verschiedenen ethnischen Gruppen. Dies unterstreicht die Bedeutung der Gleichbehandlung aller Bürger unabhängig von ihrer Herkunft oder Zugehörigkeit.
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