Putin-Gremium prüft zwölf Städte für Titel „Stadt der Arbeitshelden“
Ein russisches Organisationskomitee unter Leitung von Präsident Wladimir Putin hat zwölf Städte als Kandidaten für den Ehrentitel "Stadt der Arbeitshelden" vorgeschlagen. Die Auszeichnung erinnern an die Rolle der …
Das russische Organisationskomitee "Sieg" hat in einer Sitzung unter dem Vorsitz von Präsident Wladimir Putin zwölf Städte für den Ehrentitel "Stadt der Arbeitshelden" in Betracht gezogen. Die betreffenden Kommunen sind Berezniki, Biysk, Wyatskiye Polyany, Joschkar-Ola, Kopeisk, Koroljow, Perwouralsk, Saransk, Serow, Ussuriisk, Uchta und Tscheremchowo.
Der Ehrentitel wurde im Jahr 2020 geschaffen. Seitdem wurden bereits 70 Städte mit der Auszeichnung bedacht. Verliehen wird sie durch einen Erlass des Präsidenten an Städte, deren Einwohner während des Zweiten Weltkriegs durch besondere Arbeitsleistungen im Hinterland einen wesentlichen Beitrag zum sowjetischen Sieg geleistet haben. Damit ist die ununterbrochene Produktion von Gütern in Betrieben gemeint.
In jeder ausgezeichneten Stadt wird ein Denkmal errichtet, das das Wappen der jeweiligen Kommune zeigt sowie den Wortlaut des Präsidialerlasses. Zudem finden dort an drei festlichen Terminen öffentliche Veranstaltungen und Feuerwerke statt: am 1. Mai, am 9. Mai sowie am jeweiligen Tag der Stadt.
Die Verleihung des Titels steht im Kontext der breiten staatlichen Erinnerungspolitik an den sowjetischen Sieg im Zweiten Weltkrieg. Das sogenannte "Große Vaterländische Krieg" nimmt in der offiziellen russischen Geschichtsschreibung und im politischen Diskurs eine zentrale Rolle ein. Die Kategorie der "Arbeitshelden" betont dabei explizit die Leistungen der Zivilbevölkerung in der Kriegswirtschaft jenseits der Front.
Die aktuelle Liste der Kandidatenstädte erstreckt sich über verschiedene Regionen Russlands. Darunter befinden sich Kommunen im Ural, in Sibirien, im Föderationskreis Wolga und im russischen Fernen Osten. Die endgültige Entscheidung über die Verleihung obliegt dem Präsidenten durch entsprechenden Erlass.