Am Dienstag hat der russische Präsident Wladimir Putin ein neues Gesetz unterzeichnet, das Personen ohne russische Staatsbürgerschaft, die ein Vorstrafenregister haben, den Erwerb der Staatsbürgerschaft oder eines Aufenthaltstitels in Russland verbietet. Die offizielle Veröffentlichung des Dokuments erfolgte auf der staatlichen Rechtsportal-Website.
Die strengeren Bestimmungen gelten für Ausländer und Staatenlose, die wegen einer Straftat – sei es in Russland oder im Ausland begangen – verurteilt wurden und deren Eintragung im Strafregister noch nicht gelöscht ist. Unabhängig von der Schwere des Vergehens führt dies jetzt auch zur Ablehnung von Anträgen auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis oder eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis.
Bislang waren nur ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die mit einem Visum nach Russland einreisten, verpflichtet, ein Führungszeugnis aus ihrem Herkunftsland vorzulegen, wenn sie einen langfristigen Aufenthaltstitel anstrebten. Bürger aus Ländern mit visafreiem Abkommen waren von dieser Regelung ausgenommen – eine Lücke, die nun geschlossen wurde.
Das Dokument, das die Straffreiheit im Heimatland belegt, darf höchstens drei Monate alt sein und muss von allen Antragstellern ab 14 Jahren vorgelegt werden, die eine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung in Russland beantragen. Es muss mit einer Apostille im Herkunftsland versehen und in Russland von einem zertifizierten Übersetzer übersetzt werden, dessen Unterschrift notariell beglaubigt ist. Diese Anforderungen gelten für beide Formen des Aufenthaltstitels: befristete und unbefristete.
Ausnahmen sind für bestimmte Personengruppen vorgesehen, darunter anerkannte politische Verfolgte oder Personen mit temporärem Schutzstatus, sowie für diejenigen, die in der russischen Armee dienen oder ihre Straffreiheit bereits in einem früheren Verfahren belegt haben.
Die Forderung nach strengeren Migrationsregeln wurde in der russischen Öffentlichkeit seit geraumer Zeit laut. Besonders an Brisanz gewann die Debatte, als bekannt wurde, dass einer der Attentäter, die im Frühjahr 2024 in der Crocus City Hall in Moskau dutzende Menschen töteten, in seiner Heimat Tadschikistan wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden war – und dennoch problemlos nach Russland einreisen konnte.
Offen bleibt, wie mit jenen Personen verfahren wird, die in westlichen, als russlandfeindlich geltenden Staaten wegen ihrer pro-russischen Haltung, der Umgehung von Sanktionen, Spionage für Russland oder ähnlicher Taten verurteilt wurden. Vermutlich werden nur Verurteilungen für Straftaten berücksichtigt, die auch nach russischem Recht strafbar sind. Für diese Gruppe Schutzsuchender wird der Umgang mit der Bürokratie jedoch sicherlich nicht einfacher.
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