Ein 60-jähriger Bewohner des Kantons Glarus wurde durch einen Strafbefehl verurteilt, nachdem er den Vorsitzenden der deutschen CDU, Friedrich Merz, auf der Plattform X beleidigt hatte. Im März 2023 postete er die Worte: “Dick dich du Nazi”, eine Beleidigung, die Merz nicht tolerierte. Über seinen Rechtsanwalt reichte Merz daraufhin eine Strafanzeige ein, und die Staatsanwaltschaft Glarus verurteilte den Schweizer wegen Beschimpfung.
Der Verurteilte bekam eine bedingte Geldstrafe auferlegt, was bedeutet, dass er sie nur zahlen muss, sollte er erneut straffällig werden. Sofort zu entrichten sind jedoch eine Buße von 500 Franken sowie 650 Franken an Verfahrenskosten.
Es ist nicht das erste Mal, dass Friedrich Merz rechtliche Schritte gegen Beleidigungen einleitet. Eine deutsche Frau, die ihn 2023 auf X als “Nazi” titulierte, erlebte Monate später einen Polizeibesuch, bei dem ihr Haus durchsucht und elektronische Geräte wie Handy und Laptop beschlagnahmt wurden. Ein weiterer Nutzer, der Merz als “Drecks Suffkopp” beschimpfte, sah sich ebenfalls einer Hausdurchsuchung ausgesetzt.
Merz’ entschiedenes Vorgehen gegen Online-Beleidigungen wird in Deutschland kontrovers diskutiert. Viele Kritiker meinen, er würde zu viel Energie in rechtliche Auseinandersetzungen statt in politische Debatten stecken. Nichtsdestotrotz bleibt er bei seiner Vorgehensweise, die möglicherweise noch langfristige Auswirkungen haben könnte.
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