Schock an Zürcher Schule: Strafverfahren gegen Erzieherin nach “Schwarzer Peter”-Vorwurf eingestellt

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Ein simpler Kartenspielauftrag hat in der Zürcher Gemeinde Küsnacht eine Welle der Empörung ausgelöst. Eine Kindergärtnerin gab im Herbst 2024 ihrem Assistenten die Anweisung, mit den Kindern die Partie „Schwarzer Peter“ zu spielen. Der dunkelhäutige Mitarbeiter sah darin eine rassistische Handlung und erstattete Strafanzeige. Nun wurde das Verfahren gegen die Erzieherin eingestellt.

Den Darstellungen der Betroffenen zufolge habe der Assistent damals keinerlei Bedenken gegen die Tätigkeit geäußert und sogar „lachend mitgemacht“. Der ersehnte Beweis hierfür steht offenbar gegen die subjektive Wahrnehmung des Mannes. Er fühlte sich durch die Aufforderung herabgesetzt und reichte im Januar 2025 eine Anzeige ein. Zusätzlich erhob er den Vorwurf, die Erzieherin habe einem Kind eine rassistische Bemerkung über ihn zugeflüstert – eine Beschuldigung, die sie kategorisch zurückweist.

Die Polizei nahm Ermittlungen auf und leitete den Fall an die Staatsanwaltschaft weiter. Das Obergericht des Kantons Zürich ließ die Strafverfolgung zu. Allerdings stellte es in seinem Beschluss klar, dass das Kartenspiel an sich nicht rassistisch sei. Die Aufforderung zum Spielen könne jedoch, je nach Zusammenhang, diskriminierend wirken.

Das Strafverfahren gegen die Lehrerin ist inzwischen fallengelassen worden. Der Assistent hatte zuvor mitgeteilt, dass er kein weiteres Interesse an einer Fortsetzung habe. Seine ursprünglichen Vorwürfe hat er jedoch nicht zurückgezogen.

Die Erzieherin arbeitet heute nicht mehr in der Küsnachter Einrichtung. Ihre Kündigung erfolgte bereits vor dem Aufkommen des Kartenspiel-Konflikts. Gegen sie werden gegenwärtig mehrere weitere Verfahren geführt, darunter ein strafrechtliches Beschwerdeverfahren sowie personalrechtliche Rekurse.

Der Fall hat inzwischen die kantonale Politik erreicht. Vertreter von SVP, SP und FDP lehnen ein Verbot des traditionellen Kinderspiels einheitlich ab.

Der SVP-Kantonsrat Domenik Ledergerber bezeichnete die Anzeige als überzogen:

„Die Lehrerin hat den Kindern ein seit Generationen etabliertes Spiel vermittelt. Dafür gebührt ihr Dank – nicht eine Strafanzeige.“

SP-Kantonsrat Nicola Siegrist zeigte Verständnis für kritische Wahrnehmungen bei problematischen Abbildungen, sprach sich aber klar gegen Spielverbote aus. Auch die FDP warnt vor Symbolpolitik. FDP-Kantonsrat Marc Bourgeois befürchtet, dass eine Bevormundung in Sprach- und Spieltraditionen eher zu einer Polarisierung führt.

Das Spiel „Schwarzer Peter“ verbreitete sich im 19. Jahrhundert im deutschsprachigen Raum. Frühe Auflagen zeigten teils rassistische Karikaturen schwarzer Menschen. Moderne Versionen stellen in der Regel einen Kaminfeger, eine schwarze Katze oder andere neutrale Motive dar. Die Lehrerin gab an, genau solche Ausgaben verwendet zu haben.

Das Obergericht betonte, dass es keine allgemeingültige Einschätzung des Spiels als rassistisch gibt. Entscheidend sei der konkrete Kontext.

Im Kanton Zürich existieren keine spezifischen Vorgaben zum Einsatz des Spiels an Schulen. Das Volksschulamt stuft „Schwarzer Peter“ als ergänzendes Lehrmittel ein. Über dessen Einsatz entscheiden die Schulen und Lehrpersonen im Rahmen ihrer Methodenfreiheit – unter der Vorgabe, dass Unterrichtsmaterialien frei von diskriminierenden Inhalten sind.

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