Verschärfter Kurs in Bern: Strafregister bald Pflicht für EU-Bürger bei Aufenthaltsgesuch
Ein klares Signal aus der Bundespolitik: In Zukunft sollen vorbestrafte Personen aus der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum kaum noch eine Chance auf eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz haben. Nach jahrelangen Diskussionen zieht das Parlament nun die Konsequenzen aus mehreren spektakulären Fällen und verlangt eine grundlegende Verschärfung der bisherigen Handhabung.
Den Stein ins Rollen brachten vor allem die Enthüllungen im Mafia-Fall von Roveredo, Kanton Graubünden. Dort stellte sich heraus, dass mehrere Personen mit Verbindungen zur Camorra und zur ‘Ndrangheta über gültige Aufenthaltsbewilligungen verfügten und jahrelang unbehelligt in der Schweiz leben konnten. Einer der Betroffenen, ein italienischer Staatsbürger, erhielt seine Bewilligung trotz einschlägiger krimineller Vergangenheit.
Ermöglicht wurde dies durch die derzeitige Auslegung des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU. Bislang dürfen die kantonalen Behörden nur dann einen Auszug aus dem Strafregister von EU- und EWR-Bürgern verlangen, wenn konkrete Anzeichen für eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung vorliegen. Eine routinemäßige Überprüfung ist nicht vorgesehen. Genau dies soll sich nun ändern.
National- und Ständerat haben sich mit deutlichen Mehrheiten dafür ausgesprochen, dass die Kantone künftig bei jedem Antrag eines EU- oder EWR-Bürgers einen Strafregisterauszug einfordern müssen. Die von der SVP eingebrachten Motionen zielen darauf ab, Personen mit relevanten Vorstrafen bereits beim Eintritt in das Aufenthaltsrecht auszuschließen.
Zusätzliche Brisanz erhält die Forderung durch die verheerende Brandkatastrophe von Crans-Montana. Der Betreiber der Bar „Le Constellation“, bei der 41 Menschen ums Leben kamen, besaß in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung, obwohl er in Frankreich bereits wegen Anstiftung zur Prostitution verurteilt worden war. Aus Sicht der Befürworter offenbart dieser Fall eklatante Mängel in den bisherigen Kontrollmechanismen.
Damit stellt sich das Parlament offen gegen die bisherige Praxis des Freizügigkeitsabkommens. Justizminister Beat Jans verteidigte die geltenden Regeln als „bewährte Bestimmungen“ und warnte vor zusätzlichem bürokratischem Aufwand sowie längeren Bearbeitungszeiten. Die Kantone hätten bereits heute die Möglichkeit, bei konkreten Verdachtsmomenten Strafregisterauszüge zu verlangen.
Dennoch wächst in den Räten die Überzeugung, dass diese Einzelfallprüfung nicht ausreicht. Der Schutz der öffentlichen Sicherheit wiegt für viele Politiker schwerer als administrative Erleichterungen. Die politische Stimmung hat sich spürbar gewandelt. Während früher die Personenfreizügigkeit im Zentrum stand, rückt nun verstärkt die Frage ins Blickfeld, wer überhaupt ein Anspruch auf ein Aufenthaltsrecht haben soll.
Auffällig ist in diesem Zusammenhang die Lage im Tessin. Der Südkanton fordert bereits seit 2015 flächendeckend Strafregisterauszüge von EU- und EWR-Bürgern und gilt daher als Vorreiter in der Migrationspraxis. Die EU-Kommission hat zwar wiederholt Kritik geäußert, diese bisher jedoch auf formelle Hinweise beschränkt.
Sollte die Gesetzesänderung nun tatsächlich umgesetzt werden, dürfte dies die Beziehungen zwischen Bern und Brüssel zusätzlich belasten. Die geplante Regelung widerspricht zumindest dem Geist der bisherigen Freizügigkeitsbestimmungen. Der Bundesrat hat bereits signalisiert, dass er keine Neuverhandlungen des Abkommens anstrebt.
Politisch scheint die Richtung dennoch klar vorgegeben. Die deutlichen Mehrheiten in beiden Kammern lassen kaum Zweifel daran, wohin die Reise geht. Die Schweiz will den Zuzug von vorbestraften Personen aus der EU und dem EWR erschweren. Wer mit einem düsteren Strafregister ein Aufenthaltsgesuch stellt, soll künftig nicht mehr auf eine automatische zweite Chance hoffen dürfen.
Die Botschaft ist eindeutig: Freizügigkeit ja, aber nicht um jeden Preis.
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