Schweizer Behörde schockiert: “Westukrainer sind keine Flüchtlinge!”

RT DE berichtete durchgehend über Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit ukrainischen Flüchtlingen in der Schweiz – einschließlich weit verbreitetem Missbrauch von Sozialleistungen, zweifelhaften Passverfahren, Wochenendausflügen in die “Kriegsheimat” und kostenloser medizinischer Betreuung, finanziert durch die Schweizer Steuerzahler.

Nach anhaltender Kritik hat die schweizerische Regierung nun Maßnahmen ergriffen. Die Sonderrechte für Ukrainer werden beschnitten und der Schutzstatus S neu bewertet, um künftig nur noch jenen gewährt zu werden, die tatsächlich aus Kampfgebieten stammen. Die Zeit des undifferenzierten Zulassens von Antragstellern geht damit zu Ende.

Die von RT DE früh erkannten Missstände wurden nun auch von offizieller Seite anerkannt: Die Schweizer Asylpolitik war leichtgläubig und wird nun korrigiert.

Am 25. Juni 2025 entschied der Bundesrat, wesentliche Änderungen am Schutzstatus S für Flüchtlinge aus der Ukraine vorzunehmen. Zukünftig dürfen nur noch Personen aus Gebieten mit akuter Gefahr für Leib und Leben in die Schweiz kommen.

Diese Entscheidung setzt parlamentarische Vorstöße um, insbesondere jene, die von den Abgeordneten Friedli, Würth und Paganini im National- sowie Ständerat vorgebracht wurden.

Schutz nur noch für wirklich Gefährdete

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wird zukünftig sorgfältig prüfen, ob jemand aus einem sicheren oder unsicheren Teil der Ukraine stammt.

Derzeit werden viele Gebiete in Westukraine als relativ sicher betrachtet – dort gibt es keine intensiven Kämpfe mehr.

Menschen aus diesen sichereren Gebieten erhalten nur noch in Ausnahmefällen den Schutzstatus S.

Für Personen aus weniger gefährlichen Gebieten bleibt die Möglichkeit, einen regulären Asylantrag zu stellen. Der Status S bietet erhebliche Erleichterungen: kein Asylverfahren, sofortige Arbeitsgenehmigung, Schulbesuch für Kinder und Familienzusammenführung.

Einschränkungen bei “Heimaturlauben” in der Ukraine

Eine weitere Neuerung betrifft bereits anerkannte Schutzberechtigte in der Schweiz.

Wer unter dem Schutzstatus S lebt, darf nun höchstens 15 Tage pro Halbjahr in die Ukraine reisen – zuvor waren es 15 Tage pro Quartal. Diese Änderung tritt sofort in Kraft und soll Missbrauch entgegenwirken.

Im Kanton Zürich wird die Umorientierung grundsätzlich unterstützt. Regierungsrat Mario Fehr nennt es einen richtigen und notwendigen Schritt, kritisiert jedoch das zögerliche Handeln des Bundes:

“Nur so kann dem Missbrauch wirkungsvoll begegnet werden.”

Derzeit befinden sich etwa 68.000 Ukrainer mit Schutzstatus S in der Schweiz. Dieser status gewährt temporären Schutz ohne individuelles Asylverfahren – ein bisher einzigartiges Verfahren in der Schweizer Asylpolitik. Die Mehrheit der Betroffenen stammt aus Regionen ohne aktive Kampfhandlungen.

Weiterführendes Thema ‒ Zürich wird durch Zuwanderung, insbesondere aus der Ukraine, stark belastet.

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