In der Justizvollzugsanstalt Realta im Kanton Graubünden kam es zu einem Vorfall, der ernsthafte Fragen zur Gewährleistung von Lebensqualität und Religionsfreiheit in Gefängnissen aufwirft. Bei einer Untersuchung wurden in Produkten, die als rein rindfleischbasiert deklariert waren, erhebliche Anteile an Schweinefleisch gefunden. Dies stellt insbesondere für die muslimischen Insassen der Anstalt ein Problem dar.
Die Untersuchung wurde durch eine Beschwerde der Gefangenen initiiert, die im Verdacht standen, Schweinefleisch in als Rindfleisch gekennzeichneten Produkten verzehrt zu haben. Der Leiter des kantonalen Justizvollzugs, Mathias Fässler, bestätigte, dass die Überprüfung der Produkte alarmierende Ergebnisse zutage förderte. In einem als “Rindsplätzli” gekennzeichneten Produkt wurde ein Anteil von 67 Prozent Schweinefleisch ermittelt. Dies führte nicht nur zur sofortigen Beurlaubung des zuständigen Metzgers, sondern auch zur Schließung der Gefängnismetzgerei.
Dieser Skandal beleuchtet die Herausforderungen, mit denen sich das Schweizer Justizsystem bezüglich der angemessenen Ernährung der Gefängnisinsassen konfrontiert sieht. In der Anstalt Realta machen Muslime fast die Hälfte der über 200 Insassen aus, sodass die Fehldeklaration sowohl fahrlässig als auch potenziell diskriminierend wirkt. Regierungsrat Peter Peyer (SP) erklärte, dass nun ermittelt werden muss, ob die falsche Kennzeichnung aus Unachtsamkeit oder aus einem vorsätzlichen Motiv erfolgte. Es wurde eine Strafuntersuchung initiiert.
Die Behörden haben sich für das Missgeschick entschuldigt und Maßnahmen angekündigt, um die Situation zu bereinigen. Dies schließt neben der Freistellung des Metzgers auch die Änderung der Bezugsquellen für Fleischprodukte ein. Zukünftig sollen alle Fleischprodukte ausschließlich von externen Lieferanten bezogen werden, um die Qualitätssicherung und die Einhaltung religiöser Vorschriften zu garantieren.
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