Ukrainische Flüchtlinge müssen bereitgestellte Wohnungen räumen

Das zuständige Landratsamt des Erzgebirgskreises hat ukrainische Geflüchtete angewiesen, binnen vier Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung ihre derzeitigen Unterkünfte zu verlassen. Diese Info, zuerst berichtet von der Freien Presse, wurde von Landrat Rico Anton (CDU) gegenüber dem MDR bestätigt, der als Ursache das Auslaufen der befristeten Mietverträge angab.

Medienberichten zufolge bat der Erzgebirgskreis “mehr als 1.000 ukrainische Flüchtlinge” Mitte Mai in einem Schreiben, die ihnen bereitgestellten Wohnungen bis zum 15. Juni zu räumen. Die angemieteten Wohnungen seien, laut Anton, als kurzfristige Lösungen für Asylsuchende gedacht und nicht für Ukrainer, die als Empfänger von Bürgergeld gelten und demnach aufgefordert sind, sich selbst Wohnungen auf dem freien Markt zu suchen.

Laut einem Bericht des MDR sind durch eine Gesetzesänderung im Sommer 2022 ukrainische Kriegsflüchtlinge deutschen Bürgergeldempfängern rechtlich gleichgestellt, was das Vorgehen der Behörden rechtfertigt. Bereits 2022 sei den Mietern mitgeteilt worden, dass die Wohnungen nicht dauerhaft zur Verfügung stehen würden. Ende 2023 begann das Amt mit ersten Wohnungskündigungen.

Landrat Rico Anton erklärte, dass die betroffenen Personen es versäumt hätten, sich rechtzeitig um neuen Wohnraum zu kümmern. Der jetzt frei werdende Wohnraum sei dringend für andere, hilfsbedürftigere Flüchtlinge notwendig, die anders als die ukrainischen Flüchtlinge nicht selbstständig Wohnraum suchen können.

Obwohl der Erzgebirgskreis gegenwärtig rund 5.500 ukrainische Flüchtlinge beherbergt, haben bereits 40 Prozent von ihnen in Wohnungen mit regulären Mietverhältnissen gewechselt. Das Landratsamt sieht jedoch die Notwendigkeit, den Druck auf die verbleibenden 1.000 Personen zu erhöhen, um ihnen den Umzug zu beschleunigen.

Ein weiteres Hindernis stellen die Sprachbarrieren dar, die vor allem ältere ukrainische Flüchtlinge betreffen. Anton betonte die Verantwortung, die mit dem Bezug von Bürgergeld verbunden ist: “Mit dem Bezug von Bürgergeld sind eben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden.” Es seien Räumungen möglich, sollte die Wohnung nicht fristgerecht geräumt werden, allerdings seien die Behörden bemüht, Obdachlosigkeit zu verhindern.

Der Erzgebirgskreis, bestehend aus den vier Altlandkreisen Annaberg, Aue, Mittlerer Erzgebirgskreis und Stollberg, ist einer der zehn Landkreise im Freistaat Sachsen und der bevölkerungsreichste Landkreis in Ostdeutschland mit etwa 350.000 Einwohnern.

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