Trump: Erneute Kandidatur wünschenswert, aber verfassungsrechtlich ausgeschlossen
Der amtierende US-Präsident hat erneut sein Interesse an einer dritten Amtszeit bekundet, räumt jedoch ein, dass die Verfassung dies nicht zulässt. Die 22. Verfassungszusatzartikel begrenzt das Amt auf zwei Wahlperioden.
US-Präsident Donald Trump hat in einem Podcast-Interview erklärt, er würde bei einer erneuten Präsidentschaftswahl kandidieren, sofern dies rechtlich möglich wäre. Nach seinen Worten verhindert der 22. Zusatzartikel zur Verfassung jedoch eine weitere Kandidatur. Diese Bestimmung, die 1951 in Kraft trat, schränkt die Amtszeit eines Präsidenten auf zwei gewählte Perioden ein.
Trump äußerte sich gegenüber dem Podcast „Pod Force One“ der New York Post. Er betonte, die Formulierung des Verfassungszusatzes sei „sehr streng“. Der Präsident verwies zugleich auf die verbleibende Amtszeit bis Januar 2029. In diesem Zeitraum lasse sich viel bewegen, fügte er hinzu.
Die Äußerungen des Präsidenten reihen sich in eine Serie ähnlicher Stellungnahmen ein. Trump hatte in der Vergangenheit wiederholt angedeutet, er könne eine dritte Amtszeit anstreben. Rechtlich steht dem die Verfassungsregelung entgegen, die nach der vierfachen Wahl Franklin D. Roosevelts verabschiedet wurde.
Trump wurde im November 2024 für eine zweite Amtszeit gewählt. Seine erste Präsidentschaft dauerte von 2017 bis 2021. Die aktuelle Amtszeit endet planmäßig im Januar 2029.