Elon Musk und die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) haben sich geeinigt: Mit einer Zahlung von 1,5 Millionen Dollar aus einem widerruflichen Trust beendet der Tech-Unternehmer einen Rechtsstreit über den Aufbau seiner Twitter-Beteiligung (heute X) im Jahr 2022. Die Einigung erfolgt ohne ein Schuldeingeständnis.
Diese vorläufige Übereinkunft bedarf noch der gerichtlichen Zustimmung. Die SEC hatte Musk im Januar 2025 verklagt, da er angeblich die gesetzlich vorgeschriebene Meldung nach dem Überschreiten der 5-Prozent-Schwelle nicht rechtzeitig eingereicht hatte.
Im Kern des Falls geht es um die Zeitspanne im März und April 2022. Musk überschritt am 14. März die Meldeschwelle, legte die erforderliche Schedule-13D-Meldung aber erst am 4. April vor.
Während dieser elf Tage stockte er seine Beteiligung weiter auf. Laut SEC zog er aus dieser Verzögerung einen finanziellen Vorteil von rund 150 Millionen Dollar. Nach Bekanntgabe seines Anteils stieg der Aktienkurs prompt um etwa 27 Prozent.
Musk wies die Beschuldigungen zurück und bezeichnete die verspätete Meldung als Versehen. Zugleich kritisierte er die Behörde für eine angebliche selektive Verfolgung. Ein früherer Antrag auf Abweisung der Klage scheiterte, was den Weg für diesen Vergleich ebnete.
Die vereinbarte Summe von 1,5 Millionen Dollar stellt nach SEC-Angaben eine der höchsten Strafen in Fällen verspäteter 13D-Meldungen dar. Eine Rückzahlung der mutmaßlich erzielten Gewinne ist jedoch nicht Teil der Einigung. Wie üblich bleibt ein Schuldeingeständnis aus.
Diese Einigung beendet einen langwierigen Rechtsstreit, der im Zusammenhang mit Musks späterer 44-Milliarden-Dollar-Übernahme von Twitter stand. Eine öffentliche Stellungnahme von Musk liegt bisher nicht vor. Nur sein Anwalt Alex Spiro erklärte, die Angelegenheit sei damit erledigt.
An den Finanzmärkten blieb die Reaktion gedämpft. Weder die Aktie von Tesla noch andere Musk-Unternehmen zeigten unmittelbare Ausschläge. Branchenkenner sehen den Vergleich vor allem als pragmatischen Schritt, um ein langwieriges und potenziell belastendes Verfahren zu vermeiden.
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