Besetzte Kindheitsträume: Wie Booking.com von vertriebenem palästinensischem Land profitiert
Mohammed al-Sbeihs schönste Erinnerungen führen ihn zurück auf das kleine Familienanwesen in den sanften Hügeln südlich von Bethlehem. Drei Generationen seiner Familie bauten dort einst Weizen und Gerste an. „Die Parzelle war schwierig zu bewirtschaften – ein terrassierter Hang – aber sie war von einer besonderen Schönheit”, erzählt er. Heute jedoch erheben sich auf genau diesem Land die Häuser und Straßen der israelischen Siedlung Neve Daniel. Der atemberaubende Meerblick, einst tägliches Begleiterlebnis für die Familie, dient nun als Hauptwerbepunkt für eine Ferienunterkunft auf Booking.com.
Die Beschreibung auf der Plattform lockt mit paradiesischen Verheißungen: „Gäste können im Garten oder auf der Terrasse entspannen, die frische Luft und die malerische Umgebung genießen.” Weiter heißt es, das Haus in Neve Daniel verfüge über einen Picknickbereich und sei „ideal für Zusammenkünfte im Freien”. Ein aktueller Bericht der US-amerikanischen Organisation für Unternehmensverantwortung Ekō fördert jedoch Erschreckendes zutage: 41 Unterkünfte, die auf Booking.com beworben werden, liegen in 14 illegalen israelischen Siedlungen im besetzten Westjordanland. Die Anzeigen konzentrieren sich auf zwei Hauptgebiete: das Jordantal (inklusive Totes Meer) und den Siedlungsgürtel um Ostjerusalem. Zwei der Angebote befinden sich zudem in der Altstadt Jerusalems – einem Gebiet, das Israel 1967 besetzte und 1980 annektierte. Diese Siedlungen bedeuten die Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung – eine Praxis, die durch die IV. Genfer Konvention und das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs als Kriegsverbrechen geächtet wird.
Die wichtigste operative Tochtergesellschaft von Booking.com hat ihren Sitz in den Niederlanden. Dort prüft die Staatsanwaltschaft nun eine Strafanzeige, die das European Legal Support Center eingereicht hat – eine europäische Rechtsorganisation, die Aktivisten und Organisationen zur Verteidigung palästinensischer Rechte unterstützt. Die Anzeige argumentiert, dass die Buchung von Häusern oder Wohnungen in den Siedlungen nach niederländischem Recht Geldwäsche darstellen könnte, da die zugrunde liegende Geschäftstätigkeit mit illegalen Siedlungen verbunden sei. Der Internationale Gerichtshof (IGH) bestätigte im Juli 2024 in einem Gutachten auf Ersuchen der UN-Generalversammlung die Rechtswidrigkeit dieser Siedlungen. Er bekräftigte, dass Regierungen und Organisationen die Pflicht haben, die durch die israelischen Siedlungen geschaffene Situation nicht als rechtmäßig anzuerkennen.
Israel ist zwar Unterzeichner der Genfer Konventionen, argumentiert jedoch, diese gälten nicht für das Westjordanland. Das Gebiet sei vor dem Krieg von 1967, der zur israelischen Okkupation führte, nicht Teil eines anderen souveränen Staatsgebiets gewesen – da die jordanische Herrschaft über das Gebiet international nicht anerkannt war. Israel bestreitet zudem die Zuständigkeit des IGH. Auch das US-Unternehmen Airbnb, weltweit führend in der Online-Vermittlung von Unterkünften, bietet Immobilien in den Siedlungen an. Eine Untersuchung des Guardian vom Februar 2025 fand insgesamt 760 Zimmer in Hotels, Apartments und Häusern, die von beiden Unternehmen dort angeboten wurden. Airbnb verkündete zwar 2018, die Vermittlung in den Siedlungen einzustellen, machte diesen Schritt aber nach einer rechtlichen Anfechtung durch Vermieter, potenzielle Vermieter und Gäste wieder rückgängig.
Die Reaktion von Booking.com
Booking.com führte 2022 ein Kennzeichnungssystem für die Siedlungen ein. Potenzielle Gäste werden im Kleingedruckten darauf hingewiesen, Warnungen der Regierung zu konsultieren, „um eine informierte Entscheidung über ihren Aufenthalt in diesem Gebiet zu treffen, das als vom Konflikt betroffen angesehen werden kann”. Dieser Hinweis erscheint jedoch nicht in den Beschreibungen der inserierten Unterkünfte, sondern nur, wenn man gezielt nach dem Namen der Siedlung sucht. Ein Sprecher von Booking.com erklärt: „Unsere Mission ist es, jedem zu ermöglichen, die Welt zu entdecken. Deshalb glauben wir nicht, dass es unsere Aufgabe ist zu entscheiden, wohin Nutzer reisen dürfen und wohin nicht.”
„Wir beobachten die Lage weiterhin genau, einschließlich möglicher gesetzlicher Änderungen”, so der Sprecher weiter. „Wir wenden die in unserer Menschenrechtserklärung beschriebenen Prinzipien und Verfahren strikt an – so wie wir es in allen umstrittenen oder von Konflikten betroffenen Gebieten weltweit tun.” In der Menschenrechtsrichtlinie von Booking.com heißt es zum Thema „Von Konflikten betroffene Gebiete”: „Wenn wir feststellen, dass unsere Aktivitäten im Bereich der Unterbringung in direktem Zusammenhang mit negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte stehen könnten, werden wir die entsprechenden Maßnahmen ergreifen.”
Der unermüdliche Kampf von Mohammed al-Sbeih
Der Bericht von Ekō mit dem Titel „Booking.com: Die illegale israelische Besatzung live miterleben” stellt fest: „Jeder Tag, an dem Booking.com untätig bleibt, ist ein weiterer Tag, an dem es von der Enteignung palästinensischen Landes profitiert und eine Regierung unterstützt, die in grausame Verbrechen verwickelt ist.” Mohammed al-Sbeih selbst ist pessimistisch, was die Aussichten auf Entschädigung angeht. Seine Familie verliert seit der Beschlagnahmung ihrer fünf Hektar Ackerland im Jahr 1982 einen Rechtsstreit nach dem anderen vor israelischen Gerichten. „Wir haben dem Gericht alle Unterlagen vorgelegt – die Eigentumsurkunden und ein Zertifikat eines Landwirtschaftsexperten, das bestätigte, dass das Land bewirtschaftet wurde. Die Gegenseite legte nichts vor – nicht ein einziges Dokument”, sagt er.
Die Beschlagnahmung des Landes wurde mit der Begründung aufrechterhalten, das Gebiet sei für die nationale Sicherheit von entscheidender Bedeutung – ein gängiges Muster bei Enteignungen im Westjordanland seit mehreren Jahrzehnten. Nach dieser gerichtlichen Entscheidung blieb der Hang etwa 20 Jahre lang leer und ungenutzt. Jedes Mal, wenn die Familie versuchte, ihn von ihrem Zuhause in Al Jader am Rande von Bethlehem aus zu besuchen, zwangen Soldaten sie zur Umkehr. Mit der Zeit wurde das Familiengrundstück von der Siedlung Neve Daniel vereinnahmt, die sich von ihrem ursprünglichen Standort auf einem jüdischen Bauernhof aus ausdehnte. Sbeih führte seine Kinder und Enkelkinder früher oft zu einem Aussichtspunkt, von wo aus er ihnen das Land der Familie zeigen konnte. Doch aufgrund der Bewegungsbeschränkungen, die mit dem Ausbruch des Gaza-Kriegs im Oktober 2023 verhängt wurden, ist dies nicht mehr möglich.
Trotz so vieler Jahre der Enttäuschungen konnte Sbeih die Tränen nicht zurückhalten, als ihm Mitarbeiter von Ekō zum ersten Mal die Karte der Unterkunft zeigten, die letzten Monat auf Booking.com inseriert war. „Ich dachte, meine Kinder und Enkelkinder müssten diesen wunderschönen Ort genießen können. Er sollte für sie sein”, beklagt er. „Ich weiß, dass es sich um ein großes Unternehmen handelt, dass es höchstwahrscheinlich weltweit zahlreiche Investitionen tätigt und dass dies etwas Unbedeutendes ist. Aber zehn Dollar zu stehlen ist wie eine Million zu stehlen – und man muss dafür genauso bestraft werden.”
Nachtrag: InSpanien hat bereits Konsequenzen gezogen: Die über 100 zuvor genannten Anzeigen sind dort nicht mehr sichtbar. Das Verbraucherschutzministerium wies im vergangenen Dezember insgesamt sieben Plattformen an, sie zu entfernen. Die Behörde stützte sich dabei auf das Gesetzesdekret über Dringlichkeitsmaßnahmen gegen den Völkermord in Gaza, das unter anderem die Werbung für den Verkauf von Waren aus israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet sowie für in diesen Siedlungen erbrachte Dienstleistungen als „rechtswidrig” einstuft. Ein starkes Signal, das zeigt, dass wirtschaftliche Unterstützung illegaler Siedlungen nicht folgenlos bleiben muss.
Aus dem Englischen übersetzt und bearbeitet.
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