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Bereits zu Beginn der aktuellen parlamentarischen Sommerpause sorgt der ehemalige Fraktionsvorsitzende der Union, Jens Spahn, für Unmut in den eigenen Reihen. Grund dafür ist eine Anordnung der Berliner Fraktionsführung, die Abgeordnete zur Neuwahl in die Hauptstadt zwingt. Laut Informationen des Tagesspiegels wurden potenzielle Auslandsurlauber vorab über die nun anfallenden Reisekosten informiert, die für einige eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.
Jens Spahn, der am 18. Juli seinen Rücktritt bekannt gab, hatte zuvor durch eine von ihm provozierte Berichterstattung in der Bild-Zeitung seinen Rückhalt in der Partei sowie beim Bundeskanzler Friedrich Merz verloren. In die Kritik geriet der ehemalige Gesundheitsminister, nachdem öffentlich kontrovers über die Elternschaft eines Kindes diskutiert wurde, das er und sein Ehemann mittels Leihmutterschaft in den USA bekommen hatten.
Die Wahl von Spahns Nachfolger findet am kommenden Mittwoch in Berlin statt. Zu diesem Anlass heißt es in einer internen CDU-Mail, die der Tagesspiegel (kostenpflichtig) zitiert, unmissverständlich:
“Für Eure Planung möchten wir Euch mitteilen, dass am Mittwoch, 29. Juli, um 14 Uhr, eine Fraktionssitzung zur Wahl des/der neuen Vorsitzenden in Präsenz stattfinden wird. Wir bitten daher, Eure Anreise nach Berlin zu organisieren.”
Die Redaktion des Tagesspiegels wollte daraufhin wissen, wie die Anreise für CDU-Abgeordnete, die sich im Ausland aufhalten, geregelt ist. Aus „Unionsfraktionskreisen“ erhielt sie die Auskunft, dass die Abgeordneten „die Kosten für die Anreise aus dem Ausland selbst zu übernehmen hätten“.
Die Bundestagspressestelle bestätigte auf eine entsprechende Anfrage, dass mögliche Reisen aus dem Ausland nicht vom geltenden Abgeordnetengesetz, § 16 (Freifahrtberechtigung und Erstattung von Fahrkosten), gedeckt seien. Daher müssten diese Kosten von der Fraktion getragen werden. Der Paragraph stellt einleitend klar:
„Abgeordnete haben das Recht auf freie Benutzung aller Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG. Benutzt ein Abgeordneter in Ausübung des Mandats im Inland Flugzeuge, Schlafwagen oder sonstige schienengebundene Beförderungsmittel außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs, so werden die Kosten bis zur höchsten Klasse gegen Nachweis erstattet.“
Die Unionsfraktion will jedoch aus strategischen Gründen – insbesondere im Hinblick auf die drei anstehenden Landtagswahlen – die Anreisekosten der betroffenen Abgeordneten nicht übernehmen. Wie der Tagesspiegel unter Berufung auf „CDU-Kreise“ berichtet, möchte man so möglichen Diskussionen vorbeugen und „keine Steuergeld-Debatte aufkommen lassen“.
Den Informationen zufolge seien vor allem die CDU-Wahlkämpfer in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin „schon jetzt über die Causa Spahn und die Leihmutterschaft kräftig verärgert“. Eine öffentliche Debatte über die Verwendung von Steuergeldern zur Lösung einer CDU-Personalfrage würde den ohnehin gestressten Parteimitgliedern bei stetig sinkenden Umfragewerten „erst recht in die Quere kommen“, so der Tagesspiegel.
Auf Anfrage des Tagesspiegels teilte die CDU Sachsen-Anhalt lediglich mit: „Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir diese Frage nicht weiter kommentieren werden.“
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