Karlsruhe stärkt Rechte gefährdeter afghanischer Schutzsuchender
Das Bundesverfassungsgericht hat der aktuellen Bundesregierung enge Grenzen gesetzt, das von den Vorgängerregierungen, insbesondere der Ampel-Koalition, gestartete Aufnahmeprogramm für afghanische Staatsbürger zu beenden. Obwohl es sich um eine individuelle Entscheidung handelt, ist die Begründung des Urteils so formuliert, dass sich auch andere Betroffene darauf stützen könnten.
Ursprünglich wurde die Möglichkeit zur Einreise nach Deutschland im Jahr 2021 von der Regierung Merkel für jene Afghanen geschaffen, die für die Bundeswehr tätig waren oder sich aufgrund ihres Engagements für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in ihrem Heimatland in Gefahr befanden.
Die nachfolgende Ampel-Regierung weitete dieses Programm zum Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan noch einmal aus, um Personen zu schützen, die nach der erneuten Machtübernahme der Taliban gefährdet waren. Bis Ende 2025 nutzten insgesamt 37.652 Afghanen die verschiedenen Aufnahmemöglichkeiten und reisten nach Deutschland ein.
Kurz nach ihrem Amtsantritt ordnete die Regierung Merz jedoch die Einstellung aller freiwilligen deutschen Aufnahmeprogramme an. Dies machte auch bereits ausgesprochene Zusagen für eine Einreise nach Deutschland ungültig. Afghanen, die bereits auf der Liste des Aufnahmeprogramms standen, aber noch nicht nach Deutschland eingereist waren, erhielten fortan keine Visa mehr.
Stattdessen wurde ihnen eine finanzielle Entschädigung angeboten, falls sie auf die bereits erteilte Aufnahmezusage verzichteten. Viele Betroffene klagen jedoch derzeit mit Unterstützung von Flüchtlingsorganisationen wie “Kabul Luftbrücke” (RT DE berichtete) vor deutschen Gerichten gegen die Rücknahme der Aufnahmeversprechen.
Das heute bekanntgegebene Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) datiert vom 22. Juli 2026, die Veröffentlichung der entsprechenden Pressemitteilung erfolgte jedoch erst am heutigen Freitag.
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine afghanische Frauenrechtlerin, die derzeit mit ihren minderjährigen Söhnen im pakistanischen Peschawar lebt und nach Deutschland einreisen möchte. Sie wurde im September 2021 – noch unter der Regierung Merkel – in die sogenannte Menschenrechtsliste aufgenommen.
Wie der Evangelische Pressedienst und die Deutsche Presse-Agentur berichten, hatte die Klägerin auch im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die Hilfe der Nichtregierungsorganisationen “Gesellschaft für Freiheitsrechte” (GFF) und “Kabul Luftbrücke” in Anspruch genommen, indem sie auf deren Muster-Verfassungsbeschwerde zurückgriff. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird ihr Fall nun an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) zurückverwiesen.
Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur zeigte sich die in Peschawar festsitzende Afghanin erleichtert über den Ausgang des Prozesses. Nach einem “sehr langen, verzweifelten Warten” hoffe sie nun auf eine positive Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Ihr Name wurde aus Sicherheitsgründen nicht genannt. Weitere dreißig Verfassungsbeschwerden nach dem Muster der GFF sind noch anhängig.
Das aktuelle Urteil könnte weitreichende Folgen für andere Verfahren haben, die infolge der Absage des Aufnahmeprogramms geführt werden. Denn laut Bundesverfassungsgericht ist die Bundesregierung nicht befugt, das einmal gestartete Aufnahmeprogramm pauschal zu stoppen und bereits erteilte Aufnahmezusagen zu annullieren. Dies verstoße gegen das Willkürverbot.
Vielmehr seien die deutschen Behörden verpflichtet, jeden Fall einzeln zu prüfen und die individuellen Belange der Einreisewilligen zu berücksichtigen. Der Rechtsstaat begrenze in dieser Hinsicht den Entscheidungsspielraum der Bundesregierung bei der Aufnahme von Ausländern.
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