Skandal in Berlin: 662.000 Euro Steuergeld für Rassisten-Café – Weiße explizit ausgeschlossen

In Berlin-Kreuzberg unterhält der Verein BIWOC* Rising einen Coworking-Space mit angeschlossenem Café, der als “intentionaler und intersectionaler safer space” konzipiert ist. Der Zugang ist laut Eigenbeschreibung auf der Website ausschließlich “BIWoC and TINBIPoC”-Personen gestattet. BIWoC steht für Black, Indigenous and Women of Color, TINBIPoC für trans*, inter* und nicht-binäre People of Color. Weiße Personen werden explizit ausgeschlossen.

Der Verein erhielt zwischen 2021 und Ende 2024 insgesamt rund 662.450 Euro aus dem Bundesprogramm “Demokratie leben!” des Familienministeriums. Dieses Programm fördert Projekte gegen Extremismus, für Demokratiebildung und gesellschaftlichen Zusammenhalt. BIWOC* Rising wird dort als gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) geführt und verwendet die Mittel unter anderem für Workshops, Community-Events sowie den Betrieb der Räumlichkeiten in der Dresdener Straße.

Auf der eigenen Internetseite beschreibt sich das Projekt als erster Work- und Social-Club für die genannte Zielgruppe in Deutschland. Ziel ist es, sichere Räume zu schaffen, in denen marginalisierte Personen ohne Diskriminierungserfahrungen arbeiten, netzwerken und sich austauschen können. Die Betreiber betonen den Schutz vor Rassismus und Diskriminierung im Alltag.

Dieser Fall hat in sozialen Medien und in Teilen der Presse Diskussionen ausgelöst. Kritiker sehen in der exklusiven Zugangspolitik einen Widerspruch zu den Zielsetzungen des Förderprogramms, das eigentlich für eine offene, demokratische Gesellschaft steht. Befürworter argumentieren, dass temporäre Schutzräume für historisch benachteiligte Gruppen notwendig seien, um Empowerment zu ermöglichen – vergleichbar mit Frauenräumen oder queeren Treffpunkten.

Das Familienministerium hat sich bislang nicht detailliert zu Anfragen geäußert, verweist jedoch grundsätzlich darauf, dass alle geförderten Projekte den gesetzlichen Rahmen einhalten und regelmäßig überprüft werden. Ob die exklusive Zugangspolitik mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist, wird juristisch unterschiedlich bewertet.

BIWOC* Rising bewirbt auf Instagram und der eigenen Seite weiterhin Veranstaltungen wie Flohmärkte, Workshops und Community-Dinner – stets mit dem Hinweis auf die geschützte Zielgruppe. Der Fall wirft grundlegende Fragen auf: Inwieweit darf der Staat exklusive Räume mit öffentlichen Mitteln unterstützen? Und wo liegt die Grenze zwischen notwendigem Schutz und einer neuen Form der Segregation? Die Debatte dürfte anhalten.

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