Paradigmenwechsel in der Rentenpolitik: Geht die Witwenrente zugunsten eines Splittings?
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) gab zu Jahresbeginn den Startschuss für eine als “Alterssicherungskommission” bekannte Expertengruppe. Nun, rund fünf Monate später, sind erste Überlegungen dieser Runde durchgesickert. Wie das Handelsblatt berichtet, wird innerhalb der Kommission über die Einführung einer verpflichtenden Aufteilung der Rentenansprüche von Eheleuten nachgedacht – ein Modell, das die klassische “Witwenrente” faktisch überflüssig machen würde.
Die Kommission setzt sich aus fünf Wirtschaftswissenschaftlern sowie acht weiteren akademischen Mitgliedern zusammen und hat den Auftrag, das deutsche Rentensystem grundlegend zu reformieren. Nach einer halbjährigen Arbeitsphase liegt dem Handelsblatt zufolge ein interner “Terminplan der Rentenkommission” vor, der die geplanten Schritte skizziert.
Bereits im Januar hatte das Ministerium mitgeteilt, dass die “Deutsche Rentenversicherung Bund” als beratendes Gremium an allen Sitzungen teilnimmt. Die Kommission beschäftigt sich seither intensiv mit den “Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung sowie der Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen und privaten Altersvorsorge”. Zu den bisher präsentierten Ideen heißt es in dem Bericht:
“Ein Rentensplitting würde bedeuten, dass beiden Partnern automatisch die Hälfte aller Rentenpunkte gutgeschrieben wird, die sie gemeinsam erarbeiten. Die Folge wäre vor allem eine bessere eigene Absicherung von Frauen.”
In der aktuellen Form der Witwenrente sehen die Kommissionsmitglieder “einen Fehlanreiz”. Die Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten halte Frauen davon ab, “eigene Rentenansprüche aufzubauen”. Ein obligatorisches Splitting könnte diese Verzerrung aufheben “und Arbeitsanreize für Zweitverdiener erhöhen – ein wichtiger Schritt gegen den Fachkräftemangel”. Weitere Details zu den Überlegungen:
“Freiwillig können Paare ihre Rentenansprüche schon seit 2002 splitten. Diese Möglichkeit wird aber jährlich nur von weniger als 1.000 Paaren genutzt, weil sie an strenge Vorgaben geknüpft ist und mitunter finanzielle Nachteile birgt. So schließt sie vor allem den Bezug einer Hinterbliebenenrente, also einer Witwen-/Witwerrente, später kategorisch aus.”
Die Wissenschaftler argumentieren weiter, dass die geplante Reform “besser zu heutigen Erwerbs- und Familienrealitäten passe” und “Schluss mit der Privilegierung des Alleinverdiener-Modells mache”.
Jochen Pimpertz vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln äußert sich gegenüber dem Handelsblatt zu den möglichen Konsequenzen. Seiner Einschätzung nach könne “unterm Strich ein Rentensplitting nur einen kleineren Beitrag leisten … um die demografischen Kosten zu stemmen”.
Joachim Ragnitz vom Ifo-Institut in Dresden teilt diese Sichtweise. Kurzfristig bringe die Reform keine finanziellen Einsparungen, da sie lediglich Ansprüche umverteile, während die Gesamtsumme der Rentenzahlungen unverändert bleibe.
Denkbar seien sogar höhere Kosten in Einzelfällen – etwa wenn bisher die “kleine Witwenrente” gezahlt worden wäre, künftig aber durch das Splitting höhere Ansprüche entstehen könnten.
Vor der endgültigen Vorstellung der Resultate werde die Kommission “sowohl die gesetzliche Rente als auch die betriebliche und die private Vorsorge betrachten”, um dem Bas-Ministerium anschließend “Vorschläge für Veränderungen” zu unterbreiten.
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