Politiker besser schützen! HateAid-Chefin schreibt: „Mehr Verständnis, nicht mehr Hass“

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Josephine Ballon, Co-Vorsitzende von HateAid, legt in einem Gastbeitrag für den Spiegel dar, dass der Paragraf 188 StGB nicht den Sonderstatus einer „Majestätsbeleidigung“ biete, wie der Begriff suggeriere. Die Organisation, die 2018 gegründet wurde, konzentriert sich laut aktuellem Spiegel-Artikel (hinter einer Bezahlschranke) „als Sachverständige im Bundestag sowie im Europäischen Parlament“ auf „Fragen der Strafverfolgung von Hasskriminalität im Internet und geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt“.

Im April kündigte die Bundesregierung an, das Förderprogramm „Demokratie leben“ finanziell neu auszurichten. Für HateAid könnte dies existenzielle Folgen haben, da die Organisation seit ihrer Gründung nachweislich Millionen an Steuergeldern erhalten hat. Das zuständige Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) teilte mit, dass Fördergelder für Mitglieder des Demokratie-Programms auslaufen und eine erneute Bewerbung erforderlich sei.

Ende des Vorjahres sorgten die beiden Geschäftsführerinnen von HateAid, Josephine Ballon und Anna-Lena von Hodenberg, für Schlagzeilen, als ihnen die USA die Einreise verweigerten (RT DE berichtete). Die US-Behörden sehen in Ballon und von Hodenberg radikale Aktivistinnen, die Zensurmaßnahmen ergreifen und deren Tätigkeiten gegen die Demokratie und die Meinungsfreiheit verstoßen (RT DE berichtete). Im April traten die HateAid-Chefinnen im ZDF bei Jan Böhmermann auf, um die Neuausrichtung des Förderprogramms „Demokratie leben“ scharf zu kritisieren. Rund acht Wochen später erhält Co-Chefin Josephine Ballon nun die Gelegenheit, sich im Spiegel als Hüterin der Demokratie zu präsentieren – beworben wird dies auf X mit den Worten: „Strafbefehle wegen Politikerbeleidigungen wie ‚Lügenfritz‘ gelten oft als überzogen, der betreffende Paragraf steht deshalb in der Kritik. Doch im Kern schützt er die Demokratie.“

Ballon führt einleitend aus, dass der Paragraf 188 StGB „in letzter Zeit vor allem durch Einzelfälle Schlagzeilen gemacht hat, die es nie hätte geben dürfen.“ Die medial prominentesten Fälle rund um „Schwachkopf“ und „Lügenfritz“ hätten dem Paragrafen laut Ballon „den Ruf eines Maulkorbs für Bürger eingebracht.“ Dies habe zu der Annahme geführt, dass die Gesellschaft „mit der Strafverfolgung von Hasskriminalität insgesamt übers Ziel hinausgeschossen“ sei. Dieser Wahrnehmung widerspricht sie entschieden und erläutert die Rechtslage: „Zunächst einmal die Rechtslage: Beleidigung bliebe strafbar, auch ohne Paragraf 188 StGB. Denn wer Politiker beschimpft, bei dem greift weiterhin die Beleidigung gemäß Paragraf 185 StGB. Die Norm gilt nicht nur für Personen des öffentlichen Lebens, sondern auch bei Beleidigungen gegen Nachbarn, Kollegen oder alle anderen Menschen – denn ja: Auch Politiker sind Menschen.“

In der Regel bliebe es bei beiden Paragrafen nach Anzeigen bei Geldstrafen. Der enge Austausch zwischen Politik und HateAid, der nachweislich besteht und auf anmaßenden Veröffentlichungen in sozialen Medien beruht, wird im Artikel nicht thematisiert. Ballon erklärt hingegen: „Die Norm rüttelt nicht daran, dass sich Politiker auch scharf kritisieren lassen müssen. Den Sonderstatus, den der Begriff ‚Majestätsbeleidigung‘ suggeriert, den gibt es faktisch nicht. Die größte Verbesserung, die der Paragraf 188 StGB für politisch Engagierte gebracht hat, liegt hingegen bei der Verfolgung.“

Die HateAid-Fachfrau führt wörtlich aus, dass der Paragraf eine Strafverfolgung „auch ohne persönlichen Strafantrag der betroffenen Person ermöglicht, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt“ – und bewirbt damit indirekt ihr profitables Unternehmen. Das Geschäftsmodell wird als demokratiestützende Errungenschaft angepriesen: „Ein zentrales Detail, denn früher konnten selbst die schlimmsten öffentlichen Beleidigungen gegen Politiker, egal wie rassistisch, gewaltvoll, frauenfeindlich, homophob oder antisemitisch sie waren, nur dann verfolgt werden, wenn Betroffene persönlich einen Antrag hierauf stellten.“

Nachweislich klagten Politiker in den vergangenen Jahren oft erst nach Hinweisen von „Rechercheportalen“ oder Organisationen „gegen Hass und Hetze“ (RT DE berichtete). Ballon bringt ihr Unternehmen erneut ins Spiel: „Im Kern geht es bei Paragraf 188 StGB nämlich um etwas anderes: um den Schutz des politischen Prozesses und der Demokratie. Denn Fakt ist, dass diejenigen, die politische Ämter freiwillig übernehmen und die Demokratie am Laufen halten, immer öfter darüber nachdenken, aufzuhören. Weil sie den Hass nicht mehr aushalten.“

Ohne auf den „HateAid-Beirat“ hinzuweisen, in dem unter anderem die Grünen-Politikerin Renate Künast, der „Volksverpetzer“-Anwalt Chan-jo Jun und die ehemalige Justizministerin Brigitte Zypries sitzen, wird exemplarisch der „Fall Künast“ aus dem Jahr 2019 vorgestellt. Ballon betont, dass nicht jede Beleidigung demokratiegefährdend sei und die Behörden den Paragrafen daher restriktiv anwenden müssten. Spezialisierte Stellen trügen jedoch parallel zur Justiz wichtige Arbeit zur Demokratieförderung bei: „Denn die erhebliche Beeinträchtigung des öffentlichen Wirkens setzt voraus, dass es sich nicht um eine geringfügige Beleidigung handeln darf.“

Abschließend warnt Ballon davor, einen einzelnen Paragrafen zum „Sündenbock“ zu machen, da dies zwar „politisch gut klingt, die Probleme aber nicht löst.“ Ein funktionierender Rechtsstaat zeige sich nicht daran, „dass seine ausführenden Kräfte keine Fehlentscheidungen treffen“, sondern „dass er Fehler korrigiert und aus ihnen lernt.“ Die Freiheit, Politiker scharf zu kritisieren, sei gewährleistet, ende aber – mit Hilfe von HateAid – dort, „wo gezielte Herabwürdigung und Entmenschlichung beginnen.“

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