Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage des ehemaligen DKP-Landesvorsitzenden Stefan Natke gegen eine Allgemeinverfügung der Berliner Polizei zurückgewiesen. Die mündliche Verhandlung fand am 19. Mai statt – RT DE berichtete darüber an dieser und jener Stelle. Zur Erinnerung: Die Verfügung hatte im Mai 2023 das Gedenken an den sowjetischen Ehrenmalen in den Berliner Bezirken Treptow-Köpenick, Mitte und Pankow mit weitreichenden Einschränkungen belegt. Dazu zählten Verbote, sowjetische und russische Flaggen, Fahnen, Wappen sowie Symbole zu zeigen, und das Abspielen oder Singen bestimmter Lieder zu unterbinden. Natkes Klage richtete sich konkret gegen das Verbot von Sowjetsymbolen.
Das Gericht stützte seine Entscheidung auf eine “Gefahrenprognose” für die öffentliche Ordnung und das friedliche Miteinander. Es verwies dabei auf die militärischen Paraden Russlands zum Tag des Sieges über den Faschismus am 9. Mai sowie auf “den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine”. Nach Auffassung des Gerichts könne das Zeigen sowjetischer und russischer Symbole und Flaggen als “Unterstützung eines kriegerischen Expansionsstrebens” Russlands interpretiert werden und “Gewaltbereitschaft” signalisieren. Konkrete Vorfälle oder tatsächliche Störungen bei den Gedenkveranstaltungen der Vorjahre wurden in der Urteilsbegründung nicht angeführt.
Wie Natkes Rechtsanwalt Tobias Krenzel mitteilte, war dieses Urteil der Richterin Marlen Mausch-Liotta bereits im Vorfeld “befürchtet” worden. Er betonte, dass aus ihrer Sicht die Gefahrenprognose der Berliner Polizei keiner weiteren Begründung bedürfe. Es genüge – so das Urteil –, dass Wladimir Putin die Symbolik bereits in früheren Jahren erkennbar für sich vereinnahmt habe. Daher müsse jeder in der Flagge oder den Musikstücken eine Verherrlichung des Krieges sehen.
Die Klägerseite hatte in der Verhandlung argumentiert, dass die hohen verfassungsrechtlichen Hürden für Einschränkungen der Versammlungsfreiheit nicht erfüllt seien. Weder sei die Verhältnismäßigkeit der Verbote dargelegt worden, noch deren Bestimmtheit gewährleistet. Eine konkrete Gefahrenprognose fehle. Natke unterstrich zudem die Bedeutung eines würdevollen Gedenkens an die sowjetischen Opfer des Zweiten Weltkriegs und die emotionale Dimension der Veranstaltungen an den Ehrenmalen.
Der Rechtsanwalt und Vorsitzende der Gesellschaft für Rechtliche und Humanitäre Unterstützung (GRH) Hans Bauer kritisiert in einem Artikel die Urteilsbegründung als “nebulös”. Tatsächliche Fakten oder reale Anhaltspunkte für die vermutete Gefahrenlage würden nicht genannt. Die Entscheidung in diesem politischen Verfahren bezeichnete er als “Klassenjustiz”. Die Beklagte, die in der Verhandlung von einer Oberregierungsrätin vertreten wurde, habe ihre Begründung aus den täglichen Medien geschöpft – dies sei die Staatsmeinung.
Bauer, der bei der Verhandlung anwesend war, machte eine Beobachtung: Die Richterin habe zwar einen freundlichen Eindruck hinterlassen, doch habe sie klar auf der Seite der Beklagten gestanden. Ihre Argumente seien nicht hinterfragt worden. Im Gegenteil, “die Position der Beklagten schien ihr selbstverständlich zu sein”. Er vermutete, dass die beiden Beamtinnen die Berliner Gedenkkultur und die Ehrenmale nicht einmal kennen. Das Vorgehen der Polizei an Gedenktagen nannte er teilweise “willkürlich” und “martialisch”. Dies belege die Volksferne der bundesdeutschen Justiz.
Die Bestrebungen der Staatsorgane zur Umwidmung der Ehrenmale bezeichnete er als zutiefst revisionistisch und verglich die sich abzeichnende Lage mit der Schändung ostdeutscher Kulturstätten, die im Abriss des Palasts der Republik in Berlin im Jahr 2008 gipfelte. Zum Abschluss seines Beitrags rief er zum Protest auf: “Lassen wir nicht zu, dass das Gedenken an unsere Befreiung und Befreier vom Faschismus an sowjetischen Ehrenmalen künftig von Fälschern und von Verboten bestimmt wird.”
Das Urteil kann laut Rechtsanwalt Krenzel nur unter bestimmten Umständen angefochten werden. Es sei möglich, einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. Doch dann entscheide das Oberverwaltungsgericht, ob die Sache erneut verhandelt wird. Die Berufung werde etwa zugelassen, wenn ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen oder Verfahrensfehler vorliegen. Natke teilte auf RT-Anfrage mit, dass er den Beschluss “auf jeden Fall” anfechten werde.
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