Das Kantonsgericht Schaffhausen hat den bekannten Schweizer Influencer und TikToker Mirco Casorelli, der unter dem Pseudonym “Bireweich” auftritt, in sämtlichen Anklagepunkten freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, in seinen Videos Schweizer Nationalspieler mit Migrationshintergrund rassistisch beleidigt zu haben. Die Richter kamen jedoch zu dem Schluss, dass weder strafbare Rassendiskriminierung noch Hetze vorlag.
Bereits im Dezember 2024 hatte die Schaffhauser Staatsanwaltschaft Casorelli zu einer bedingten Geldstrafe von 10.800 Franken und einer zusätzlichen Buße von 2.700 Franken verurteilt. Dagegen legte er Einspruch ein. Nun hob das Kantonsgericht diese Entscheidung auf, und die Verfahrenskosten gehen zulasten des Staates.
Im Zentrum des Verfahrens standen mehrere Videos aus der Reihe “Singkontrolle”. Darin kommentiert Casorelli die Schweizer Fußballnationalmannschaft (kurz “Nati”), während die Nationalhymne gespielt wird. Mit übertriebenen und derben Ausdrücken kritisiert er Spieler, die nicht mitsingen – vor allem jene mit Wurzeln im Kosovo, in Albanien oder Afrika. Konkret verwendete er Formulierungen wie:
- Granit Xhaka und Xherdan Shaqiri wurden als “Schachtelgrinde” bezeichnet.
- Dunkelhäutige Spieler nannte er “gfürchigi Gstaltene” (Schweizerdeutsch für “schreckliche Gestalten”).
- Helle Spieler wurden ironisch als “schöni blondi Höörli” beschrieben.
Der Schweizerische Fußballverband (SFV) erstattete Anzeige gegen Casorelli. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine Herabsetzung der Spieler wegen ihrer Herkunft und eine Verletzung der Menschenwürde.
Vor Gericht verteidigte sich Casorelli mit dem Hinweis, dass es sich um Satire handle. Er parodiere einen typischen konservativen Schweizer – im Volksmund oft “Bünzli” genannt –, der sich rassistisch darüber aufrege, wenn Nationalspieler mit ausländischen Wurzeln die Hymne nicht mitsingen. Er betonte, dass er in den Videos auch Spieler mit Migrationshintergrund für guten Gesang lobte und Spieler ohne Migrationshintergrund kritisierte. Sein Ziel sei nicht gewesen, die Herkunft der Spieler anzugreifen, sondern das Verhalten (Nicht-Mitsingen) und die Doppelmoral mancher Zuschauer lächerlich zu machen.
Das Kantonsgericht folgte dieser Argumentation. Es stellte fest, dass die Videos sich gegen das konkrete Verhalten der Spieler richteten und nicht gegen deren ethnische Herkunft oder Hautfarbe. Auch wenn einige Ausdrücke derb und grenzwertig seien, erfülle dies nicht den Straftatbestand der Rassendiskriminierung nach Schweizer Recht. Die vorsitzende Richterin wandte sich nach der Urteilsverkündung direkt an Casorelli und sagte:
“Sie haben sich auf das Glatteis begeben. Sie haben Glück, dass Sie freigesprochen werden.”
Sie betonte, dass Satire und Humor nicht alles rechtfertigen und dass manche Zuschauer die Videos durchaus ernst nehmen könnten.
Nach dem Freispruch brandete im Gerichtssaal lauter Applaus auf. Casorelli zeigte sich erleichtert und betonte erneut, kein Rassist zu sein. Sein Anwalt sprach von einem “klaren Freispruch” und kritisierte, dass Satire in der Schweiz geschützt werden müsse. Der SFV hatte den Prozess angestoßen mit der Begründung, dass Humor nicht dort enden dürfe, wo die Menschenwürde verletzt werde. Eine Stellungnahme nach dem Urteil lag zunächst nicht vor.
In der Schweiz gibt es vergleichsweise strenge Gesetze gegen Rassendiskriminierung, insbesondere Artikel 261bis Strafgesetzbuch. Gleichzeitig ist Satire als Kunstform grundsätzlich geschützt. Der Fall Bireweich zeigt die schwierige Grenzziehung: Wann ist etwas noch humorvolle Übertreibung, wann wird es zur strafbaren Herabsetzung einer Gruppe? Für deutsche Leser ist der Fall interessant, da ähnliche Debatten auch hier immer wieder aufflammen – etwa bei Satirikern, die mit ethnischen Stereotypen arbeiten oder politisch unkorrekten Humor betreiben.
Ob die Staatsanwaltschaft Schaffhausen gegen das Urteil Berufung einlegt, ist derzeit noch offen. Die Frist dafür beträgt zehn Tage.
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