Überwachungswahn! Wie die Landesmedienanstalten zu digitalen Big-Brother-Maschinen mutieren

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Dagmar Henn

Es genügt ein flüchtiger Blick auf die schier unüberschaubare Zahl an Neben-Geheimdiensten, die als „Nichtregierungsorganisationen“ getarnt sind – reichlich mit Stiftungs- und Steuergeldern gefüttert – um jeglichen Glauben an den Respekt vor demokratischen Werten zu verlieren. Ob die Amadeu Antonio Stiftung, HateAid, Correctiv oder andere Melde- und Überwachungsstellen: Sie alle verfolgen zwei grundlegende Ziele. Erstens sammeln sie möglichst viele Informationen über Personen, die sich nicht linientreu verhalten. Zweitens schüchtern sie durch eingeleitete Strafverfahren all jene ein, die es wagen, ihre Meinung öffentlich zu äußern.

Neu im Fokus der Recherchen der Welt tauchen 14 Akteure auf, die bislang weitgehend unbeachtet blieben: die Landesmedienanstalten. Diese Einrichtungen wurden in den 1980er-Jahren zeitgleich mit der Zulassung privater Rundfunkanbieter gegründet, um in der Branche eine politische Kontrolle zu gewährleisten. Seit 1997 beschäftigen sie sich auch mit dem Internet unter dem Begriff „Telemedien“. In letzter Zeit fielen mehrere Landesmedienanstalten unangenehm auf: Sie versuchten, verschiedene Online-Medien zu zensieren. Ein besonders krasses Beispiel aus jüngster Zeit ist der Versuch der Landesmedienanstalt NRW, das vierstündige Gespräch zwischen Ben Berndt und dem AfD-Politiker Björn Höcke zu unterdrücken.

Die Aktivitäten der Landesmedienanstalten – finanziert aus Rundfunkbeiträgen – gehen jedoch weit über solche Einzelfälle hinaus. Die bereits erwähnte NRW-Anstalt prahlt auf ihrer Webseite mit einem selbst entwickelten KI-Werkzeug, das „Hasskriminalität zuverlässiger als je zuvor automatisiert aufdeckt“. Das Tool heißt KIVI und wurde großzügig an alle 13 anderen Landesmedienanstalten weitergegeben. „Die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden konnten wir so weiter professionalisieren“, heißt es stolz. Der Nachschub für den halbjährlichen Schwachkopf-Tag ist damit gesichert: 14 Anstalten durchkämmen mit KIVI die gesamten sozialen Medien und sammeln alles Verwertbare. Die NRW-Anstalt erklärt: „Von Twitter und Youtube bis zu Plattformen wie Telegram und VK durchsucht das Tool heute mehr als 10.000 Seiten täglich.“

Die Welt hat nachgefragt, was bei dieser Arbeit herauskommt. Eine Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft der Medienanstalten antwortete: „Seit 2022 hat KIVI bundesweit 130.840 potenzielle Rechtsverstöße in Einzelinhalten identifiziert.“ Wer sich je gefragt hat, warum plötzlich Strafverfahren gegen Kommentare eingeleitet wurden, die vielleicht nur 20 Leute überhaupt gesehen haben – hier liegt die Antwort. Die Medienanstalten haben einen Kamm konstruiert, mit dem sie das gesamte Netz durchkämmen, und die Kriterien, was hängenbleibt, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig. Wären sie es nicht, wenn Empfänger der Beute wie das BKA – zu dem es eine direkte Schnittstelle gibt – solche Daten selbst fischen dürften? Das dürfen sie nämlich nicht.

Diesen Trick gab es schon früher, sogar bei der normalen Polizei: Wenn die strengen Ermittlungsverfahren nicht die gewünschte Beute hergaben, nutzte man Beweise, die ein Dritter besorgte – selbst wenn diese Beschaffung illegal war. Doch damals wurde dieser Trick selten und sparsam angewendet.

Was KIVI heute tut, hat eine völlig andere Qualität. Ganz am Ende des Welt-Berichts wird aufgelistet, welche Daten KIVI einsammelt: „Kontaktdaten, Foto-/Audio-/Videoaufnahmen, URL, Datum, Region, Reaktionen, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen, politische Meinungen, Daten zum Sexualleben, Daten zur sexuellen Orientierung.“ Es fehlt nur noch die Kontonummer fürs Debanking. Informationen über religiöse Überzeugung und sexuelle Orientierung dürfen Verfassungsschutzbehörden nur dann ermitteln, wenn sie für das Thema der Beobachtung relevant sind. KIVI kümmert das nicht. Und es leitet weiter – auch an Verfassungsschutzämter, die sich dann darauf berufen können, dass sie nicht selbst gefiltert haben, sondern nur von Dritten Daten erhielten. Man sollte nicht vergessen, dass auch Dating-Apps übers Internet laufen.

Alles geschieht im Verborgenen. Während die Polizei bei Überwachungen oft auf richterliche Genehmigungen angewiesen ist und die Überwachten nach Ende der Maßnahme informieren muss, gibt es solche Vorschriften für die Landesmedienanstalten nicht. Schließlich sind sie kein Teil des Sicherheitsapparats, nicht einmal der öffentlichen Verwaltung. Rein formaljuristisch entfällt so die Rechtsstaatsbindung – und Handlungen, von denen niemand weiß, können nicht gerichtlich überprüft werden. Bei diesen Anstalten kann man nicht einmal erfragen, welche Daten über einen gespeichert sind – etwas, das selbst der Verfassungsschutz (wenn auch ungern) tun muss.

Die Welt fragte explizit, ob Betroffene über ihre Überwachung informiert würden. Die Antwort: „Die Fragestellung ist in dieser Form nicht sachgerecht, da KIVI zum einen nicht der ‘Überwachung’ dient und zum anderen keine Personen, sondern potenziell rechtswidrige Inhalte geprüft werden.“ Das ist blanke Lüge, denn das Abfrageschema geht weit über das hinaus, was die Polizei erheben darf. Die Polizei unterliegt einer Zweckbindung und darf Daten nur so lange speichern, wie nötig. Für Kommunikations- und Bewegungsdaten ist eine richterliche Anordnung erforderlich. Und jeder hat das Recht, die über sich gespeicherten Daten einzusehen.

Bisher wird – obwohl es zwischenzeitlich einen Ansatz gab, die Finanzierung des NGO-Sumpfes etwas zurückzufahren – so getan, als seien all diese Neben-Geheimdienste kein Problem. Dabei ist die klare Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz eine direkte Lehre aus dem Reichssicherheitshauptamt der Nazis, das Gestapo und SD vereinte. Nach geltenden Gesetzen dürfen bestimmte Daten (wie jene über politische Überzeugungen) zwar vom Verfassungsschutz ermittelt werden, aber nicht ohne Weiteres an die Polizei weitergegeben werden. Ein Ermitteln ins Blaue hinein, ohne Anfangsverdacht, ist eigentlich für beide nicht vorgesehen.

Genau das machen die Landesmedienanstalten mit KIVI. Sie behandeln alle Aussagen aller Bürger, die irgendwo im Internet auftauchen, grundsätzlich als Gegenstand der Ermittlung. Die so gesammelten Daten geben sie dann in aller vermeintlichen Unschuld an Behörden weiter – sei es an den Verfassungsschutz oder das BKA. Alles, was jene Behörden aus gutem Grund selbst nicht dürfen (wie allgemein zugängliche Daten ohne konkreten Anlass durch Filter zu jagen), erledigen die Landesmedienanstalten. Ohne Rechtsgrundlage, ohne Einspruchsmöglichkeit, ohne Kontrolle.

Es gab eine Zeit, da schuf das Bundesverfassungsgericht einen neuen Begriff: „informationelle Selbstbestimmung“. Der Kern dieses 1983 im Volkszählungsurteil formulierten Grundrechts ist, dass Bürger jederzeit die Kontrolle über ihre persönlichen Daten haben und selbst entscheiden sollen, wer diese Daten wozu verwendet. Genau das ist der Grund für die Beschränkungen in Polizei- und Verfassungsschutzgesetzen.

Aber die Neben-Geheimdienste lösen dieses Problem wie durch Zauberhand – vor allem, weil sie keine staatlichen Organisationen sind. Das ist Entrechtung durch die Hintertür. Und ehe hier jemand mit „Stasi 2.0“ kommt: Das Ministerium für Staatssicherheit der DDR war sehr wohl durch Recht und Gesetz gebunden. Die bundesdeutschen Dienste sind es eigentlich auch.

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…doch in der neuen, hässlichen Zeit der Universalüberwachung haben sie illegitime Geschwister, die all jene Informationen sammeln, die sie selbst nicht haben dürfen. Man ist der Welt zu Dank verpflichtet, dass sie auf die größte und abscheulichste dieser Kröten hingewiesen hat.

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