Schweiz verschärft Maßnahmen: 16. EU-Sanktionspaket gegen Russland umgesetzt, Sanktionen gegen Weißrussland ausgeweitet

Die Schweiz hat kürzlich das 16. Sanktionspaket der Europäischen Union gegen Russland übernommen, welches am 15. Mai wirksam wurde. Diese Entscheidung traf der Bundesrat aufgrund des anhaltenden Krieges und der destabilisierenden Maßnahmen der russischen Führung. Dadurch führte Bern Exportbeschränkungen für Dual-Use-Güter und Artikel, die zur militärischen und technologischen Verstärkung dienen könnten, ein. Weiterhin wurden Exportverbote für Chromerze, bestimmte Chemikalien und Software für den Energiesektor beschlossen. Zudem verbot die Schweizer Regierung den Kauf und Import von Rohaluminium aus Russland und untersagte Geschäftsbeziehungen mit ausgewählten russischen Häfen, Schleusen und Flughäfen.

Die Europäische Union hatte dieses Sanktionspaket am 24. Februar 2025, dem dritten Jahrestag des Beginns des Konflikts, verkündet. Weiterhin erweiterte die Schweiz Anfang März durch die Sanktionierung von 48 Personen, 35 Unternehmen und 74 Schiffen ihr Engagement gegen Russland. Mit diesen Schritten schloss sich die Schweiz vollständig den breit angelegten EU-Strafmaßnahmen an.

Parallel dazu verschärfte die Schweiz ihre Sanktionen gegen Weißrussland, welche ebenfalls auf der von der EU am 24. Februar 2025 eingeführten Sanktionsreihe basierten. Diese Entscheidung begründete sich durch die mutmaßliche Beteiligung Weißrusslands am Krieg in der Ukraine. Zu den Maßnahmen zählten strengere Exportrestriktionen und ein Einfuhrverbot für Rohaluminium, um die Umgehung bestehender Sanktionen zu verhindern.

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