Gerichtsurteil in Bozen: Ungeimpfte Apothekerin erhält hohe Entschädigungssumme

In Bozen, der Hauptstadt der italienischen Provinz Südtirol, wurde die lokale Gesundheitsbehörde ASL (Azienda Sanitaria dell’Alto Adige) am 3. Mai verpflichtet, einer Apothekerin, die sich gegen eine COVID-19-Impfung entschieden hatte, nahezu 170.000 Euro Entschädigung zu zahlen. Ihr Anwalt Mauro Sandri teilte der Zeitung La Bussola mit, dass es sich um die höchste jemals ausgezahlte Summe zur Kompensation für die Suspendierung einer ungeimpften Person handele.

Die betroffene Apothekerin, die als Leiterin der internen Krankenhausapotheke in Brixen tätig war, wurde zunächst vom 4. September 2021 bis zum 31. Dezember 2021 vom Dienst suspendiert, weil sie die Impfanforderungen für das Gesundheitspersonal nicht erfüllte. Auch im darauffolgenden Jahr 2022 wurde sie, bis zum 2. November, erneut von ihrer Arbeit freigestellt. Die hohe Entschädigungssumme könnte dazu führen, dass der Fall vom Rechnungshof geprüft wird, wie aus Berichten hervorgeht.

Die Bozner Arbeitsrichterin Eliana Marchesini entschied laut dem Nachrichtenportal lanuovabq.it am 3. Mai im Rechtsstreit zu Gunsten der Apothekerin. Die Anwälte Mauro Sandri und Olav Gianmaria Taraldsen, die den Fall geführt hatten, zeigten sich zufrieden mit dem Urteil, das sie als Beweis für die “Unrechtmäßigkeit der diskriminierenden Maßnahmen gegen ungeimpfte Gesundheitsmitarbeiter während der Impfkampagne” werten.

Richterin Marchesini stellte in ihrer Urteilsbegründung fest, dass nach dem 31. Dezember 2021 die Verantwortlichkeit für Suspendierungen im Gesundheitsbereich auf die jeweiligen Berufsverbände überging. In diesem speziellen Fall erkannte der Apothekerverband der Provinz Bozen-Südtirol die Impfbefreiung der Apothekerin an, was bedeutete, dass die Gesundheitsbehörde ASL sie hätte ab dem 1. Januar 2022 wieder einstellen müssen.

Neben einer Entschädigung für entgangene Bruttoeinkünfte in Höhe von 123.172 Euro wurde die ASL auch dazu verurteilt, gesetzliche Zinsen, Geldwertanpassungen und zusätzliche 33.633 Euro für nicht vorgenommene Steuerabzüge zu zahlen. Weiterhin muss die Gesundheitsbehörde zwei Drittel der Verfahrenskosten der Klägerin, summiert auf 10.717 Euro, übernehmen.

Anwalt Sandri, der sich langjährig für die Rechte von Impfskeptikern engagiert, äußerte sich nach der Verhandlung entschlossen. “Trotz der repressiven Politik in Südtirol haben wir einen deutlichen Sieg errungen”, erklärte er. “Niemand, der während der Pandemie unrechtmäßig diskriminiert wurde, soll ohne echte Gerechtigkeit bleiben”, betonte Sandri und fügte hinzu:

“Keiner derjenigen, die zu Unrecht diskriminiert und für ihren Mut bestraft wurden, auch nicht diejenigen, die ihren Prozess bereits verloren haben, wird ohne wirkliche Gerechtigkeit dastehen, denn sie werden in vollem Umfang entschädigt werden.”

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