Gericht weist Klage gegen Gates, Bourla und Rutte ab: Experten zu Corona-Impfschäden nicht angehört
Von Felicitas Rabe
Der Amsterdamer Gerichtshof hat am vergangenen Donnerstag bestätigt, dass die von der Klägerseite beantragten Sachverständigen in den Verfahren gegen Bill Gates, Albert Bourla, Mark Rutte und weitere Personen des öffentlichen Lebens nicht gehört werden. Diese Entscheidung traf bereits in erster Instanz das niederländische Gericht in Leeuwarden. Doch worum geht es in diesem Fall genau?
Im Sommer 2023 reichten in den Niederlanden sieben Personen, die von Impfschäden betroffen sind, Klage gegen die niederländische Regierung sowie 16 namhafte Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Politik ein – darunter den ehemaligen Ministerpräsidenten Mark Rutte, den Unternehmer Bill Gates und Pfizer-Chef Albert Bourla. Der Vorwurf lautet, die Angeklagten seien für die gesundheitlichen Probleme der Kläger verantwortlich.
Seither verzögert die Seite der Angeklagten den Prozessfortgang mit verschiedenen juristischen Verfahrenstechniken. So wurde einer der Anwälte der Klägerseite, Arno van Kessel, am 11. Juli 2025 wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verhaftet und bis zum 20. Februar dieses Jahres in Untersuchungshaft genommen. Im Februar wurde er unter Auferlegung einer elektronischen Fußfessel entlassen. Seine Zulassung als Rechtsanwalt wurde ihm entzogen.
Zudem erklärten die Anwälte von Bill Gates, ihr Mandant müsse nicht persönlich vor dem Gericht in Leeuwarden erscheinen, da niederländische Gerichte für US-Amerikaner nicht zuständig seien. Die Richter in Leeuwarden sahen dies anders und urteilten, dass die Angeklagten und ihre Anwälte sehr wohl erscheinen müssten.
In der Zwischenzeit reichte der zweite Anwalt der Klägerseite, Peter Stassen, am 7. März 2025 gemeinsam mit drei weiteren Impfgeschädigten eine weitere Klage ein. In diesem Verfahren beantragten die Geschädigten, Zeugensachverständige der Klägerseite unter Eid anzuhören. Zu diesen Zeugen zählten unter anderem die US-Wirtschaftsexpertin Catherine Austin Fitts und der britische Pharmakologe sowie ehemalige Vizepräsident von Pfizer, Mike Yeadon.
Die Experten sollten vor Gericht darlegen, inwieweit die Kläger von den Angeklagten bezüglich der angeblichen Unbedenklichkeit der Corona-Impfungen getäuscht worden seien. Zudem sollten sie die aus ihrer Sicht mit den Impfungen verbundenen Gesundheitsrisiken erläutern und die Verantwortung der angeklagten Personen – wie etwa von Bill Gates – begründen. In seinem Urteil vom 20. August 2025 lehnte das Gericht in Leeuwarden die Anhörung dieser Experten für die Anklage ab.
Gegen diese Ablehnung legte Anwalt Stassen Revision ein. Die Verhandlung über die Zulassung der Expertenanhörung fand am 9. März vor dem Amsterdamer Gerichtshof statt.
Einen Monat später, am 9. April, verkündete der Gerichtshof sein Urteil: Die Revision wird nicht zugelassen. Mit anderen Worten: Das Amsterdamer Gericht setzte sich nach der Verhandlung am 9. März nicht mit Stassens Begründung auseinander, welchen Wert die Expertenaussagen für die Beurteilung der Verantwortung der Angeklagten hätten. Es lehnte die Revision auf Grundlage einer Gesetzesänderung ab, die seit dem 1. Januar 2025 in den Niederlanden gilt und Rechtsmittel gegen Gerichtsurteile nur noch in Ausnahmefällen erlaubt.
„Das Gericht umschiffte die Entscheidung über die Zulassung der Zeugenaussagen, indem es einfach nur die Revision ablehnte“, erklärte die Journalistin und Prozessbeobachterin Djamila le Pair im Interview mit unserer Redaktion am 11. April 2026.
Frau le Pair, wie haben Sie das Revisionsverfahren über die Zulassung der Zeugen am Amsterdamer Gerichtshof am 9. März erlebt?
Djamila le Pair: In seinem Plädoyer ordnete Klägeranwalt Peter Stassen die Ereignisse in einen größeren politischen Zusammenhang ein. Dabei berief er sich auch auf das Konzept des „Great Reset“ von Klaus Schwab, dem ehemaligen Chef des Weltwirtschaftsforums, und auf die undemokratische, weltweite Zusammenarbeit zu dessen Umsetzung. Die persönliche Anwesenheit zweier der fünf Experten – Dr. Sasha Latypova und Dr. Joseph Sansone – und der Austausch mit internationalem Publikum auf der Pressekonferenz machten den 9. März zu einem denkwürdigen Tag.
Was können Sie uns über das öffentliche Interesse am Prozesstag in Amsterdam berichten?
Verglichen mit anderen Gerichtsverfahren, in denen der niederländische Staat wegen der Corona-Maßnahmen verklagt wurde, war das Interesse an diesem Prozess relativ hoch. Im September waren Hunderte Interessierte zur Verhandlung nach Leeuwarden gekommen. Die Hälfte von ihnen wurde nicht in den Gerichtssaal eingelassen. Das Gericht begründete dies damit, der Saal sei voll. Dabei gab es noch etliche freie Plätze. Eigentlich hätte das Interesse viel größer sein müssen. Aber da die Mainstream-Presse nichts über diesen Fall veröffentlicht, befindet sich der Großteil der niederländischen Bevölkerung nach wie vor in Unwissenheit.
Was können Sie uns über den Vortrag des Anwalts der Anklage und die Reaktionen seitens des Gerichts am Prozesstag in Amsterdam berichten?
In seinem Plädoyer thematisierte Rechtsanwalt Peter Stassen die Rolle der Geheimdienste, Politiker, Medien und Hollywood-Stars bei der Verbreitung der COVID-19-Erzählung. Die experimentellen Gentherapie-Impfungen verglich er mit Biowaffen. Die Angeklagten hätten zusammengearbeitet, um die Bevölkerung zu täuschen und eine weltweit umzusetzende Agenda zu verwirklichen.
Die niederländische Staatsanwältin Maartje Möhring trug für die Verteidigung der Angeklagten vor. Die Anwälte aller anderen Angeklagten erklärten während der Verhandlung, dass sie sich dem Plädoyer von Möhring anschließen würden. Zu Beginn ihres Plädoyers