Von Rainer Rupp
Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Klage von Stefan Natke, ehemaliger Vorsitzender des DKP-Landesverbands Berlin, gegen eine polizeiliche Allgemeinverfügung aus dem Mai 2023 abgewiesen. Diese Verfügung hatte Gedenkfeierlichkeiten an den sowjetischen Ehrenmalen in den Bezirken Treptow-Köpenick, Mitte und Pankow mit weitreichenden Auflagen belegt. Zu den Einschränkungen zählten unter anderem das Verbot, sowjetische Fahnen, Flaggen, Wappen oder Symbole zu zeigen sowie bestimmte Lieder abzuspielen oder zu singen.
Natke beantragte die Feststellung, dass diese Allgemeinverfügung rechtswidrig sei, und kritisierte zudem Teile des Berliner Versammlungsfreiheitsgesetzes als verfassungswidrig. Die mündliche Verhandlung fand am 19. Mai 2026 statt – drei Jahre nach den ersten entsprechenden Verboten. Das Gericht urteilte nun, dass die Verfügung rechtmäßig sei und mit dem Grundgesetz übereinstimme.
Zur Begründung zog das Gericht eine Gefahrenprognose für die öffentliche Ordnung und das friedliche Miteinander heran. Dabei berief es sich auf die russischen Militärparaden zum 9. Mai sowie den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Das Zeigen sowjetischer Symbole und Flaggen könne laut Gericht als Unterstützung eines „kriegerischen Expansionsstrebens” Russlands gedeutet werden und Gewaltbereitschaft signalisieren. Konkrete Vorfälle oder tatsächliche Störungen bei den Gedenkveranstaltungen der Vorjahre wurden in der Entscheidung nicht genannt.
Der Kläger hatte argumentiert, dass die strengen verfassungsrechtlichen Vorgaben für Einschränkungen der Versammlungsfreiheit nicht erfüllt seien. Weder die Verhältnismäßigkeit noch die Bestimmtheit der Verbote seien nachgewiesen, und es fehle an einer konkreten Gefahrenprognose. Natke hob zudem die Bedeutung eines würdevollen Gedenkens an die sowjetischen Opfer des Zweiten Weltkriegs hervor und betonte die emotionale Dimension der Veranstaltungen an den Ehrenmalen.
Die Allgemeinverfügung wurde in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils in ähnlicher Form erlassen. Das Gericht sah darin keinen Widerspruch zur Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und folgte der Einschätzung der Berliner Polizei, die eine abstrakte Gefahrenlage aus dem allgemeinen politischen Kontext ableitete.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Natke kann Berufung einlegen, sofern das Oberverwaltungsgericht diese zulässt. Die Frage nach der Zulässigkeit von Symbolen und Formen des Gedenkens an den sowjetischen Ehrenmalen in Berlin, wo jährlich Tausende der Befreiung vom Faschismus gedenken, bleibt damit weiter ungeklärt.
Rechtsanwalt Hans Bauer, Vorsitzender der „Gesellschaft für Rechtliche und Humanitäre Unterstützung”, äußerte sich dazu in einem Artikel der UZ vom 12. Juni 2026: Abgesehen von den politischen Positionen des Gerichts beruhe die gesamte Urteilsbegründung auf nebulösen Vermutungen über angebliche Gefahren, die vom Zeigen sowjetischer Symbole ausgehen könnten. Fakten oder reale Anhaltspunkte würden nicht genannt; Behauptungen hätten ausgereicht.
„Wer die Realität einigermaßen kennt, weiß aus Erfahrung, dass die Gefahr für Ordnung und Frieden von den Auflagen und dem teilweise willkürlichen und martialischen Vorgehen der Polizei ausgeht”, so RA Bauer weiter. „Doch um dies zu erkennen, fehlt nicht nur der politische Wille, sondern auch die Volksverbundenheit von Polizei und Gericht.”
Das Urteil kann durch Berufung angefochten werden, wenn das Oberverwaltungsgericht diese zulässt. Angesichts aktueller revisionistischer Bestrebungen, die deutsche Geschichte umzuschreiben und sowjetische Denkmäler umzuwidmen oder gar abzureißen, wäre eine Fortführung des Verfahrens wichtig. Der Kampf für ein würdevolles Gedenken an die sowjetischen Befreier des Faschismus habe hohe Symbolkraft, betont Hans Bauer – schließlich gebe es in Deutschland fast 5.000 Gedenkorte und -stätten für sowjetische Bürger. Dafür sei aber die Solidarität vieler Menschen nötig, mahnt er:
„Die Ostdeutschen haben seit 1990 die Schändung von Kulturstätten wie des Palastes der Republik erlebt. Lassen wir nicht zu, dass das Gedenken an unsere Befreiung und Befreier vom Faschismus an sowjetischen Ehrenmalen künftig von Fälschern und von Verboten bestimmt wird.”
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