Wie schon in den Vorjahren hat die Berliner Polizei auch zu den Gedenktagen am 8. und 9. Mai weitreichende Auflagen verhängt, die nun im Amtsblatt der Behörde veröffentlicht wurden. Die Maßnahmen betreffen die sowjetischen Ehrenmale im Tiergarten, im Treptower Park und in der Schönholzer Heide. Laut Polizei dienen sie dem Schutz des öffentlichen Friedens und sollen ein respektvolles Gedenken an diesen Tagen gewährleisten.
Von den frühen Morgenstunden des 8. Mai bis in den späten Abend des 9. Mai ist es untersagt, militärische Uniformen oder Teile davon zu tragen, ebenso wie militärische Abzeichen. Auch das Zeigen der Buchstaben “V” oder “Z”, einzeln oder hervorgehoben, sowie das Tragen von St.-Georgs-Bändern fällt unter das Verbot.
Darüber hinaus ist das Zurschaustellen von Flaggen, Fahnen und Wappen – auch militärischen – Russlands, der Sowjetunion, Weißrusslands, der Teilrepublik Tschetschenien sowie Porträts der jeweiligen Staatsoberhäupter nicht erlaubt. Ebenfalls verboten sind Darstellungen der Ukraine ohne den Donbass, die Gebiete Cherson, Saporoschje und der Republik Krim sowie entsprechende Embleme und russische Marsch- oder Militärlieder. Auch jegliches Gutheißen der militärischen Sonderoperation Russlands in der Ukraine fällt unter das Verbot.
Allerdings gibt es Ausnahmen: Flaggen und St.-Georgs-Bänder sind etwa als Teil von Gedenkkränzen an den Ehrenmalen gestattet. Diplomaten unterliegen keinen der genannten Einschränkungen. Veteranen des Zweiten Weltkriegs dürfen weiterhin Uniformen und Orden sowie St.-Georgs-Bänder tragen.
Bereits in den Jahren 2023, 2024 und 2025 hatte die Hauptstadt solche Einschränkungen für russische und sowjetische Symbole an den Mai-Gedenktagen erlassen. Die russische Botschaft in Deutschland kritisierte die Maßnahmen wiederholt als ungerechtfertigt.
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