Lebenslange Haft für IS-Anhänger nach Messerangriff in Bielefeld
Die Bluttat liegt etwas mehr als ein Jahr zurück: Der syrische Staatsangehörige Mahmoud M. griff am frühen Morgen gegen 4:20 Uhr vor einer Bielefelder Bar vier Menschen an – drei Männer und eine Frau. Er stach mit einem Messer auf sie ein und verletzte sie lebensbedrohlich. Einen Tag nach der Tat konnten die Ermittler den Verdächtigen festnehmen, nachdem sein Cousin Hinweise gegeben hatte.
Der Prozess begann Ende Februar, und nun ist das Urteil gesprochen: lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die Strafe fiel ungewöhnlich hart aus – trotz der Bemühungen der Verteidigung, die auf eine schwierige Kindheit und Depressionen des Angeklagten verwiesen hatte. Dass die Bundesanwaltschaft die Anklage führte, trug maßgeblich zu diesem harten Urteil bei.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte Mahmoud M. „wegen versuchten Mordes in vier Fällen, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit versuchter mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung, sowie wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung”, wie die Pressestelle des Gerichts mitteilte.
Die Verteidigung hatte unter anderem argumentiert, dass sich die psychische Situation ihres Mandanten verschlechtert habe, nachdem der Familiennachzug gestoppt worden war und er keine Arbeit fand sowie kein Deutsch lernte.
Doch die Radikalisierung begann nicht erst in Deutschland: Das Gericht stellte fest, dass Mahmoud M. bereits in Syrien dem sogenannten „Islamischen Staat” (IS) angehörte. Sein Name fand sich sogar auf dortigen Gehaltslisten. Nach der Eroberung von Raqqa durch kurdische Milizen im Jahr 2018 wurde er für acht Monate inhaftiert. Anschließend floh er in die Türkei. In Syrien hatte er bereits eine Familie, in der Türkei heiratete er ein zweites Mal. Im Sommer 2023 kam er allein nach Deutschland – ohne seine extremistischen Überzeugungen abzulegen.
„Nachdem der Angeklagte im Sommer 2023 als Asylsuchender nach Deutschland gekommen war, konsumierte er seit Sommer 2024 Medieninhalte, die die Ideologie des IS verherrlichten und zur Rache an den ‘Ungläubigen’ aufriefen”, heißt es in der Urteilsbegründung.
Staatliches Versagen und offene Fragen
Während des Verfahrens blieben zwei zentrale Fragen ungeklärt. Im Dezember 2023 gewährte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dem Syrer subsidiären Schutz. Dabei waren die deutschen Behörden seit Anfang 2023 im Besitz von arabischsprachigen Listen des IS, die sie vom FBI erhalten hatten – auf einer dieser Listen stand auch Mahmoud M. Name. Diese Dokumente wurden jedoch nicht übersetzt und ausgewertet, obwohl es damals bereits technische Möglichkeiten gab, sie digital übersetzen zu lassen. Der Verurteilte hätte niemals Schutzstatus erhalten dürfen.
Mahmoud M. konsumierte nicht nur IS-Propaganda, sondern teilte bereits im Herbst 2024 auf seinen Social-Media-Kanälen Videos der Terrororganisation. Trotz der intensiven Überwachung von Internetäußerungen, etwa von deutschen Staatsbürgern, fiel er den Behörden nicht auf. Auch das Bekennervideo, das er vor der Tat verbreitete, wurde nicht registriert.
Die vier Opfer, die als Nebenkläger auftraten, erhalten jeweils 70.000 Euro Schmerzensgeld. Eine rechtliche Aufarbeitung des staatlichen Versagens, das der Tat vorausging, dürfte nur dann erfolgen, wenn eines der Opfer gegen die Behörden klagt.
Gegen das Urteil kann noch Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.
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