Bundestag und Bundesrat geben grünes Licht! Die umstrittene GKV-Reform kommt – das müssen Sie jetzt wissen

Der Bundestag hat die kontrovers diskutierte Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verabschiedet. Mit dem sogenannten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz möchte die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD das milliardenschwere Defizit der Krankenversicherung ausgleichen und einen sprunghaften Anstieg der Beiträge verhindern. Nach einer hitzigen parlamentarischen Auseinandersetzung fand sich eine Mehrheit für das Vorhaben.

Die Neuregelung sieht umfassende Sparmaßnahmen vor, die fast alle Bereiche der Gesundheitsversorgung betreffen. Für Versicherte bedeutet das höhere Zuzahlungen bei Arzneimitteln und den Wegfall bestimmter Leistungen. Der ohnehin begrenzte Festzuschuss für Zahnersatz wird weiter gesenkt. Besonders einschneidend wirkt sich die geplante Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung für Ehepartner aus. Zudem steigt die Beitragsbemessungsgrenze für gutverdienende Mitglieder, was deren Beiträge nach oben treibt.

Auch medizinisches Personal, Apotheken und Pharmaunternehmen bleiben nicht verschont: Sie müssen ebenfalls ihren Beitrag zum Sparen leisten, sei es durch reduzierte Vergütungen oder geringere Einnahmen. Der Bund erhöht gleichzeitig seine Zahlungen für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern. Dies könnte das Gefühl verstärken, dass Arbeitnehmer stärker belastet werden. Schon heute sind Bürgergeldempfänger von Zuzahlungen weitgehend befreit, sobald sie nachweisen, dass die Belastungsgrenze von zwei Prozent des Einkommens erreicht ist. Chronisch Kranke kommen bereits bei einem Prozent an diese Grenze – für Arbeitnehmer gibt es keine vergleichbare Regelung. Die Bundesregierung erwartet, dass die Maßnahmen bis 2027 Einsparungen von rund 18,8 Milliarden Euro ermöglichen.

Die Krankenkassen begrüßen grundsätzlich das Ziel der finanziellen Stabilisierung, warnen jedoch davor, einzelne Sparvorschläge unter dem Druck von Interessengruppen wieder abzuschwächen. Ärzteverbände, Kliniken und die Pharmaindustrie protestieren dagegen scharf gegen die geplanten Kürzungen und Vergütungslimits. Sie befürchten negative Auswirkungen auf die Versorgungsqualität.

Nach der Zustimmung im Bundestag passierte der Gesetzentwurf auch den Bundesrat. Die Länderkammer erteilte ihre Zustimmung. Sobald der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet hat und es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, tritt es in Kraft.

Die meisten Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 wirksam werden. Parallel dazu hat die Regierung weitere Schritte zur langfristigen Sicherung der Krankenversicherung angekündigt, darunter die Einführung einer Zuckersteuer, deren Beratung für den Herbst geplant ist.

Weitere Informationen – Der Bundestag beschließt zudem das neue „Gebäudemodernisierungsgesetz“.

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