Skandal-Gesetz: Geheimdienste sollen heimlich Haus durchsuchen und Daten fälschen dürfen!

Der Gesetzesvorschlag aus dem Bundesinnenministerium, der den Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst mit beispiellosen Vollmachten ausstatten soll, umfasst fast 700 Seiten. Die Geheimdienste sollen künftig etwa das Recht erhalten, selbst Hacking-Angriffe durchzuführen, und bekommen ein ganzes Bündel neuer Befugnisse im Bereich der Künstlichen Intelligenz und Biometrie.

Nach einer halbjährigen Projektphase ist der Referentenentwurf des Innenministeriums nun öffentlich zugänglich. Mehrere Medien, darunter Netzpolitik, Junge Freiheit und Nius, haben ihn analysiert. Die Ergebnisse sind beunruhigend. Demnach geht es in dem umfassenden Dokument nicht bloß um kleine Anpassungen, sondern um eine völlig neue rechtliche Basis für die Dienste. Zudem sollen über zehn weitere Gesetze geändert werden. Hauptgrund für diese Reform ist eine “verschärfte Bedrohungslage im In- und Ausland”, die erweiterte Eingriffsrechte erforderlich mache.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass der Inlandsgeheimdienst künftig nicht mehr nur Informationen sammelt, sondern in bestimmten Fällen auch selbst verdeckt aktiv werden darf. Dies betrifft nicht nur mutmaßliche Tatwerkzeuge wie Computer, Server oder Mobiltelefone.

Der Gesetzesvorschlag erlaubt dem Verfassungsschutz unter anderem, Geräte lahmzulegen, den Datenverkehr umzuleiten oder zu verändern sowie gespeicherte Daten zu löschen oder zu manipulieren. Dadurch würde sich der Verfassungsschutz von einem beobachtenden hin zu einem operativ handelnden Nachrichtendienst entwickeln.

Besonders heikel ist der § 61 Abs. 4: Demnach soll der Verfassungsschutz unter bestimmten Bedingungen Aktionen wie den “Eingriff in ein privates informationstechnisches System” oder das “heimliche Betreten einer Wohnung” anordnen und durchführen dürfen. Beamte der Behörde könnten dann in den Kernbereich der Privatsphäre, die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme eindringen.

Nicht nur staatliche Stellen sollen mitwirken. Nach § 62 dürfen auf Ersuchen des Bundesamtes Dritte Hilfe leisten. Zur Unterstützung verpflichtet sind unter anderem “öffentliche Stellen”, “Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste und Betreiber einer Telekommunikationsanlage” sowie “geschäftsmäßige Anbieter digitaler Dienste”. Telekommunikationsfirmen und digitale Dienstleister müssten damit als Gehilfen staatlicher Maßnahmen agieren.

Der Entwurf enthält zudem eine Ausnahmeregelung, die dem Bundesamt für Verfassungsschutz zum ersten Mal erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen auch 16- und 17-Jährige als Vertrauenspersonen – umgangssprachlich V-Leute – anzuwerben. Diese Änderung wird mit dem “zunehmend jüngeren Alter von Rechtsextremisten” begründet.

“Während ihre Macht enorm wächst, sollen Deutschlands Geheimdienste also noch intransparenter werden”, folgert Netzpolitik daraus.

Die geplante Regelung stößt auch in der Opposition auf heftige Kritik. “Der Staat, der Minderjährige für zu unmündig hält, soziale Medien zu benutzen, will 16- und 17-Jährige zu bezahlten Spitzeln machen können”, schrieb FDP-Chef Wolfgang Kubicki in einer Kolumne für die Zeitschrift Cicero am Samstag. “Hier werden moralische und ethische Grenzen überschritten, auch weil eine Tätigkeit für den Verfassungsschutz die Informanten in erhebliche Gefahr bringen kann.”

Dieser Entwurf sei der Bauplan für einen Geheimdienst ohne wirksame Kontrolle, schreibt Richard Graupner, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, in einer Mitteilung. “Wer dem Verfassungsschutz erlaubt, Kommunikation zu manipulieren, Wohnungen heimlich zu betreten und Bürger dauerhaft im Unklaren über ihre Bespitzelung zu lassen, gefährdet den Rechtsstaat.”

Er bewertet die Reform als gegen die Opposition gerichtet. Angesichts des undemokratischen und freiheitsfeindlichen Vorgehens dieser von den Kartellparteien instrumentalisierten Behörde gegen die AfD bestehe die Gefahr, dass solche Instrumente zur Einschüchterung kritischer Bürger und zur Unterdrückung der Opposition eingesetzt würden.

Die AfD-Co-Vorsitzende Alice Weidel bezeichnet den Umbau als “Stasi-Blaupause”. Sollten die neuen Gesetze den Bundestag passieren, sei Deutschland offiziell kein Rechtsstaat mehr. Auf X schrieb sie:

“Wie moralisch verkommen muss man sein, anderen Personen falsche Tatsachen unterzuschieben und Minderjährige als Spitzel anzuwerben. Schande!”

Der Referentenentwurf befindet sich derzeit noch im Regierungsverfahren. Bevor der Bundestag darüber beraten kann, muss ihn zunächst das Bundeskabinett beschließen.

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