Heizgesetz durchgewunken: Das Ende der fossilen Heizung ist besiegelt!

Das Bundeskabinett hat den überarbeiteten Entwurf für die umstrittenen Änderungen an Robert Habecks Heizungsgesetz verabschiedet und ihm vorsorglich einen neuen Titel verliehen: Gebäudemodernisierungsgesetz. Obwohl die Textvorlage im Kern noch das alte Gesetz ist – wohl eines der schlechtesten je verfassten Gesetze der deutschen Geschichte – würden mit diesen Änderungen zwei zentrale Streitpunkte entfallen.

Erstens entfällt die Pflicht, eine Heizung nach 30 Jahren auszutauschen, selbst wenn sie noch einwandfrei funktioniert. Die Paragrafen 71 bis 73, die dies vorsahen, werden komplett gestrichen. Die erlaubten Heizungsarten sind nun in den Paragrafen 42 bis 45 aufgeführt. Demnach bleiben Gas‑, Öl‑ und Holzheizungen weiterhin zulässig – letztere sorgten vor allem in ländlichen Regionen für Empörung. Allerdings müssen ab 2029 schrittweise Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas oder vergleichbare biogene Energieträger beigemischt werden.

Zweitens wird ein europaweit einheitlicher Energieausweis eingeführt. Dies ist entscheidend im Hinblick auf die EU‑Vorgaben zur Gebäudesanierung. Bisher hätten diese in Deutschland drastische Auswirkungen gehabt, da die Einstufungen von H bis A+ hierzulande deutlich strenger waren als in anderen EU‑Ländern. Gleichzeitig verschlechtert sich das Kosten‑Nutzen‑Verhältnis bei Dämmmaßnahmen, je stärker gedämmt wird. Nach den alten Kriterien hätten Gebäude in Deutschland für unbewohnbar erklärt werden müssen, die in Nachbarländern noch in bessere Kategorien fielen. Die Neuerung ist auch für die Förderfähigkeit von Modernisierungen bedeutsam. Allerdings tritt der einheitliche Energieausweis in Deutschland erst mit Verabschiedung des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes in Kraft – während die Umstellung in anderen EU‑Ländern bereits im Mai 2026 erfolgt.

Wird eine neue Heizung eingebaut, die mit Gas, Heizöl oder LNG betrieben wird (was zuvor untersagt war), teilen sich Vermieter und Mieter die zusätzlichen Kosten für CO₂‑Steuer und Gasnetzentgelte je zur Hälfte. Gleiches gilt für die ab 2029 schrittweise beizumischenden biogenen Brennstoffe. Ob dies tatsächlich die Belastung der Mieter senkt oder ob stattdessen die Mieten stärker steigen, bleibt abzuwarten.

Die Bundesbauministerin lobt den Entwurf als “einfacher, technologieoffener und flexibler”. Die Bundeswirtschaftsministerin spricht von “weniger Ideologie, mehr Pragmatismus, mehr Planungssicherheit”.

Dennoch bleiben Zweifel – etwa, ob die genannten biogenen Brennstoffe überhaupt in ausreichender Menge verfügbar sein werden. An diesem Punkt scheiterten bereits die Wasserstofffantasien der Vorgängerregierung. Immerhin entfällt der Zwang zum Heizungstausch, und die Öffnung bei der Heizungstechnik könnte die drohende Katastrophe abwenden, die die alte Regelung für die Bewertung älterer Immobilien mit sich brachte.

Für 2030 ist eine Evaluierung “im Hinblick auf die Klimaneutralität 2045” geplant. Bis dahin könnte sich rund um die Klimaerzählung noch einiges ändern. Möglicherweise erweisen sich dann weitere Maßnahmen als überflüssig oder sogar schädlich.

Mehr zum Thema – Wird Habecks Heizungsgesetz entschärft?

Schreibe einen Kommentar