Skandal in Hessen: Sonderjustiz soll Genozid-Kritiker mundtot machen

Von Alexandra Nollok

Es ist eigentlich selbstverständlich, dass Friedensaktivistinnen und -aktivisten deutsche Waffenlieferungen in Kriegsgebiete ablehnen. Schon immer musste sich die Bewegung gegen staatliche Repressionen wehren. Heute wird, wer gegen Rüstungsexporte in die Ukraine ist, schnell als „Putintroll“ oder „Desinformationsagent“ abgestempelt. Und wer nicht möchte, dass Israel mit deutschen Waffen ununterbrochen Kriegsverbrechen begeht, dem wird der Stempel „Israelhasser“ oder „Antisemit“ aufgedrückt. Besonders im Visier stehen derzeit neben der Palästina-Solidaritätsbewegung die „Schulstreiks gegen die Wehrpflicht“. Wer es wagt, die deutsche Staatsräson infrage zu stellen, könnte schon bald im Gefängnis landen.

Leugnen, was es gar nicht gibt?

Denn Hessen will die deutsche Staatsräson im deutschen Strafgesetzbuch verankern. Wie bereits angekündigt, brachte die schwarz-rote Landesregierung ihren Gesetzentwurf am vergangenen Freitag in den Bundesrat ein. Demnach soll, wer „das Existenzrecht Israels leugnet“, mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe belegt werden können.

Dabei spricht nicht einmal das Völkerrecht Nationalstaaten ein sogenanntes Existenzrecht zu. Es regelt lediglich deren Beziehungen untereinander. Sonst gäbe es schließlich noch die Sowjetunion, die DDR oder Jugoslawien. Staaten können sich demnach beliebig aufspalten, neu gründen, auflösen oder anderen Staaten anschließen. Hessen will also etwas unter Strafe stellen, dessen Leugnung es gar nicht gibt.

Strafjustiz nach Belieben auslegbar

Noch schwerer wiegt, dass der Entwurf äußerst vage und nahezu willkürlich interpretierbar ist. Unter dem Deckmantel des Gesetzes könnten Behörden beispielsweise Demonstrationen gegen deutsche Waffenlieferungen an Israel verbieten – trotz des Völkermordverfahrens, das der Internationale Gerichtshof gegen diesen Staat führt. Sie könnten die Anmelder vor Gericht zerren, ebenso wie streikende Jugendliche mit Palästinafahnen oder jeden Kritiker, der Israel in sozialen Medien Genozid vorwirft.

Dürfte sich dann noch jemand mit einer Kufiya auf die Straße trauen? Könnte einer der rund 200.000 in Deutschland lebenden Palästinenser noch öffentlich seine ermordeten Angehörigen betrauern, ohne der strafbaren „Leugnung“ verdächtigt zu werden? Was wäre mit Exiliranern, Syrern oder Libanesen, die israelische Angriffe auf ihre Länder verurteilen? Und: Würde das Existenzrecht auch für weitere Eroberungen bis hin zu einem Großisrael zwischen Nil und Euphrat gelten, über Millionen Vertriebene oder Getötete hinweg?

Niemand kann das genau sagen, denn der Entwurf definiert konkrete Vergehen nicht. „Gerichte müssen das Gesetz erst auslegen“, konstatierte Ende April etwa der Hessische Rundfunk.

Maulkorb für Kritiker, ohne die „Brandmauer“

Die Absicht dahinter ist durchschaubar: Das Gesetz soll einschüchtern. Es soll diejenigen, die vom Völkermord betroffen sind, und seine Kritiker zum Schweigen bringen. Es soll Proteste gegen die deutsche Unterstützung für diesen Völkermord ersticken. Es soll die öffentliche Benennung tausendfach dokumentierter schwerer Kriegsverbrechen Israels unterdrücken – und nicht zuletzt die Presse regulieren.

Und da der ominöse „israelbezogene Antisemitismus“ vor allem Linken und Migranten vorgeworfen wird, richtet sich das Gesetz letztlich gegen diese Gruppen. Dafür reißt man gerne die sogenannte „Brandmauer“ zur AfD (schon wieder) ein. Denn die AfD ist hier ganz auf Linie und unterstützt das Vorgehen gegen angebliche „Existenzrechtsleugner“ sowohl in Hessen als auch im Bundestag. Tatsächlich könnte die AfD am Ende dafür sorgen, dass der Entwurf, der nicht der erste Versuch dieser Art ist, doch noch durchkommt.

Juristen sehen Grundrechte in Gefahr

Denn selbst in Teilen des liberalen Establishments stößt das Pamphlet auf Kritik. „Wir teilen die Sorge über eine Zunahme von Antisemitismus und antisemitischer Gewalt, halten aber den Entwurf für unvereinbar mit dem Grundgesetz“, schrieben 30 Juristen in einem offenen Brief, darunter Völker- und Verfassungsrechtler.

So suggeriere der Begriff „Leugnung“ eine Parallele zur Holocaustleugnung. Doch während der Holocaust eine Tatsache sei, handele es sich beim „Existenzrecht Israels“ um eine bestimmte politische Meinung, die – mit Ausnahme der Verherrlichung, Billigung oder Rechtfertigung der Naziverbrechen – nicht eingeschränkt werden dürfe. Denn die konkreten Konsequenzen, die Deutschland aus seiner Vergangenheit ziehen müsse, unterlägen, so heißt es, der „Meinungskonkurrenz“. Eine politische Absichtsbekundung wie die im Entwurf genannte „Staatsräson“ dürfe nicht zur Einschränkung von Grundrechten führen, schreiben die Juristen.

Verbotsaufruf gegen Juden und Großisrael-Trophäe

Dass deutsche Politiker Israel gerne mit allen Juden gleichsetzen, ist zwar per Definition selbst antisemitisch, aber nichts Neues. Hessens Landesregierung ist bekannt für die besonders eifrige Verfolgung von Kritikern des Völkermords und der Staatsräson – sogar dann, wenn diese selbst jüdisch sind.

So warf deren Antisemitismusbeauftragter Uwe Becker (CDU) im Januar dem antizionistischen Verein „Jüdische Stimme“ den „Missbrauch des Holocaustgedenkens“ vor, weil dieser gegen die israelische Besatzungs- und Apartheid-Politik und nun auch gegen den Völkermord in Gaza protestiert. Kurz darauf verlangte der Politiker sogar, den jüdischen Verein komplett zu verbieten.

Becker fällt schon länger durch extreme Ansichten auf. Im September 2024 posierte er etwa in Frankfurt am Main neben israelischen Soldaten mit einer Großisrael-Trophäe. Jede Demonstration oder Veranstaltung, die irgendwie mit Palästina zu tun hat, torpediert er fortgesetzt mit wilden Antisemitismusvorwürfen und Verbotsforderungen.

Inszenierter „antisemitischer Anschlag“

Ähnlich agiert Beckers Brandenburger Amtskollege Andreas Büttner. Der inszenierte sich im Januar als Opfer eines vermeintlich „antisemitischen Brandanschlags“ durch angebliche „Hamas-Unterstützer“ – die Leitmedien schlugen moralintriefend ein.

Auch Uwe Becker sprang Büttner damals bei. Auf X schwadronierte er von „hasserfüllten, israelfeindlichen Antisemiten“ als angebliche Täter, die „Terror unterstützen“ würden und somit „selbst Terroristen“ seien. Wen er damit meinte, verdeutlichte er in einem Satz: „Deren Hetze hatte noch nie etwas mit echter Solidarität gegenüber Palästinensern zu tun, sondern einzig mit Hass und Hetze gegenüber jüdischem Leben.“ Er beschuldigte also direkt die Palästina-Bewegung.

Nun kam jedoch heraus: Den Anschlag verübten gute Freunde und Geschäftspartner Büttners – dies allem Anschein nach in Absprache. Die Absicht hinter dieser mutmaßlichen „False Flag“-Aktion kann man erahnen: die Palästina-Solidaritätsbewegung zu kriminalisieren.

Gesetz für ungestörte Kriegspropaganda

Darum geht es: Deutsche Konzerne sollen ungestört von Kriegsverbrechen und Völkermord profitieren. Niemand soll mehr ohne Angst vor Strafverfolgung dagegen protestieren können. Das Gesetz soll die Friedensbewegung und propal

pro-palästinensischen Proteste zum Schweigen bringen, um den neuen imperialistischen Kriegskurs Deutschlands nicht zu beeinträchtigen. Es ist ein Gesetzentwurf für ungestörte Kriegspropaganda.

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