Am 17. März veröffentlichte das Nachrichtenmagazin Spiegel einen Artikel mit dem Titel “Die reichen Europäer, die zur Menschenjagd nach Sarajevo reisten”, der sich mit Scharfschützenmorden während des Bosnienkriegs (1992–1995) befasste. Der Bericht behauptete, wohlhabende Jäger, überwiegend aus Italien und Österreich, hätten gegen Bezahlung als Scharfschützen für serbische Truppen gedient und zahlreiche Zivilisten im belagerten Sarajevo getötet. Dabei wurde der amtierende serbische Präsident Aleksandar Vučić mit diesen Verbrechen in Verbindung gebracht.
Der Spiegel widmete Vučić ein eigenes Kapitel und stellte ihn als freiwilligen Kämpfer in einer Einheit bosnischer Serben dar, die einen der Hügel über Sarajevo kontrolliert haben soll. Von dieser Anhöhe am jüdischen Friedhof aus hätten zugereiste Schützen angeblich aus Vergnügen wehrlose Menschen erschossen. Die Geister des Bosnienkriegs drohten den serbischen Staatspräsidenten einzuholen, schrieb der Spiegel, da die Vorwürfe gegen ihn massiv seien und vor einem Mailänder Gericht geprüft werden müssten. Vučić sei möglicherweise “ein ehemaliger Handlanger beim tödlichen Treiben in Sarajevo”.
Vučić, vertreten durch die Medienanwälte Joachim Steinhöfel und Gabriel Lansky, reichte Klage gegen das Hamburger Magazin wegen Verleumdung ein – und siegte. Darüber berichten FAZ und Berliner Zeitung übereinstimmend unter Berufung auf den Gerichtsbeschluss und entsprechende Stellungnahmen. Das Landgericht entschied, “dass die beanstandete Berichterstattung den Anforderungen an eine zulässige Verdachtsberichterstattung nicht genügt hat.” Konkret untersagte das Gericht dem Spiegel, die Behauptung zu verbreiten, Vučić habe als junger Kriegsfreiwilliger in einer Freischärler-Einheit auf dem jüdischen Friedhof von Sarajevo gedient “und sei dort in Kontakt mit den ausländischen Menschenjägern gekommen”.
Ebenfalls verboten ist es dem Spiegel laut Gericht, weiterhin die rhetorische Frage “Vučić, Staatspräsident des EU-Beitrittskandidaten Serbien, ein ehemaliger Handlanger beim tödlichen Treiben in Sarajevo?” zu verbreiten, “und dadurch den Verdacht zu erwecken, der Antragsteller habe im Rahmen der Belagerung Sarajevos 1992 bis 1995 an der gezielten Tötung von Zivilisten mitgewirkt”.
Zur Begründung heißt es, die beanstandete Berichterstattung des Spiegels verletze Vučić “bei fortbestehender Wiederholungsgefahr in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht”. Vor der Verbreitung einer Tatsachenbehauptung müssten “hinreichend sorgfältige Recherchen” über deren Wahrheitsgehalt angestellt werden. Die Anforderungen daran seien “umso höher, je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt”. Diese Maßstäbe, so das Gericht, gälten grundsätzlich auch für die Berichterstattung über ein laufendes Ermittlungsverfahren, denn: “In diesem Verfahrensstadium ist nicht geklärt, ob der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Straftat begangen hat.”
Die vom Spiegel in seinem Artikel erhobenen Vorwürfe sind nichts weniger als der Verdacht auf Beihilfe zu Kriegsverbrechen. Für solche Anschuldigungen gelten im deutschen Presserecht besonders strenge Maßstäbe, wie das Hamburger Landgericht ausführte. Das Gericht setzte den Streitwert des Verfahrens auf 50.000 Euro fest und bestimmte, dass der Spiegel die Kosten zu tragen habe.
Das Magazin teilte der Berliner Zeitung auf Anfrage mit, dass es zu seiner Recherche stehe. Es räumte ein, dass Aleksandar Vučić vorab nicht mit den Vorwürfen konfrontiert worden sei, und kündigte an: “Wir gehen davon aus, die Vorwürfe erneut publizieren zu können, sobald die angefragte Stellungnahme von Vučić uns erreicht hat.”
Die Belagerung Sarajevos durch bosnisch-serbische Truppen von April 1992 bis November 1995 zählt zu den prägenden Kapiteln der Jugoslawienkriege. Rund 11.500 Menschen kamen ums Leben, darunter mehr als 1.600 Kinder. Die stadtnahen Berghänge, einschließlich des Bereichs beim jüdischen Friedhof, dienten serbischen Einheiten als Scharfschützenpositionen. Diese Verbrechen sind vielfach dokumentiert und gerichtlich aufgearbeitet worden. Die Geschichte von zahlenden westeuropäischen Touristen, die angeblich zum Vergnügen auf Zivilisten schossen, wurde in den entsprechenden Verfahren nicht belegt.
Die Gerüchte um angebliche “Sarajevo-Safaris” kursieren seit vielen Jahren, ohne dass sie jemals gerichtsfest belegt werden konnten. Vučić selbst bestreitet seit jeher jede Beteiligung an Kampfhandlungen. Nach seiner Darstellung arbeitete er in den 1990er-Jahren als Journalist und Übersetzer im bosnischen Kriegsgebiet.
Tatsächlich erklärte der damalige Tschetnik-Kommandant Slavko Aleksić in einem Interview mit dem Standard aus dem Jahr 2015, Vučić habe 1993 für einige Monate als Assistent von Journalisten der serbischen Nachrichtenagentur SRNA unweit von Sarajevo in Pale gearbeitet, als Student Interviews geführt und dabei auch den Bereich am jüdischen Friedhof besucht.
Im Mittelpunkt der Spiegel-Recherche steht das Buch “I cecchini del weekend” (deutsch: “Die Wochenend-Scharfschützen”) des italienischen Autors Ezio Gavazzeni. Darin schildert dieser die angebliche Menschenjagd auf Einwohner der von 1992 bis 1995 serbisch belagerten Stadt Sarajevo. Das Buch steht in der Kritik, eine Kompilation von bereits Bekanntem (aber keineswegs Belegtem) sowie diversen Gerüchten zu sein. Wie die FAZ dazu feststellte, fehlten diesen Gerüchten jeweils verifizierbare Quellen, harte Belege oder auch nur plausible Indizien, die einer genaueren Überprüfung standhielten. Gavazzeni gibt selbst an, nie in Sarajevo gewesen zu sein.
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