Warkens Gesundheitsreform: Familien müssen Hunderte Euro mehr zahlen

Um die finanziell angeschlagene gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu stabilisieren, plant Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eine Reihe von Sparmaßnahmen. Dazu gehören laut einem Bericht des Spiegel vom Montag eine Einschränkung der kostenlosen Mitversicherung für Ehepartner sowie höhere Zuzahlungen für Medikamente.

Warken kündigte an, “über drei Viertel” der Empfehlungen einer von der Regierung eingesetzten Expertenkommission zur GKV-Reform umzusetzen. Ihr Ministerium habe die Vorschläge geprüft und “jetzt ein ausgewogenes Gesamtpaket erstellt”. Ziel sei es, allein im kommenden Jahr Einsparungen von rund 20 Milliarden Euro im Gesundheitswesen zu erzielen.

“Mir ist es wichtig, dass dieses Paket die derzeit zu erwartende Finanzlücke bis einschließlich 2030 schließen kann”, betonte Warken. Ohne entschlossenes Gegensteuern drohe der GKV im nächsten Jahr ein Defizit von 15 Milliarden Euro, das bis 2030 auf 40 Milliarden Euro anwachsen könne.

Zu den konkreten Plänen zählen unter anderem die schrittweise Einführung einer verpflichtenden Zweitmeinung vor Operationen und die beschriebene Einschränkung der Familienmitversicherung. Während Kinder weiterhin kostenlos mitversichert bleiben sollen, würde die kostenlose Mitversicherung für Ehepartner weitgehend entfallen und nur in Ausnahmefällen gelten. Betroffene müssten dann mit monatlichen Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro rechnen. Unangetastet bleiben soll hingegen ein Sozialabkommen mit der Türkei aus den 1960er Jahren, das für dort lebende Familienangehörige von Versicherten weiter Leistungen der deutschen Krankenkassen vorsieht.

“Die anstehende Reform wird ein Kraftakt”, sagte die CDU-Politikerin in Berlin. “Arbeitgeber und Versicherte müssen einen Beitrag leisten.” Ein entsprechender Gesetzentwurf soll bereits am 29. April ins Bundeskabinett eingebracht werden, mit dem Ziel, die Reform bis zum Sommer durch Bundestag und Bundesrat zu bringen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, höhere allgemeine Krankenkassenbeiträge zu vermeiden, belasten die Versicherten aber direkt. Besonders betroffen wären Familien, in denen ein Partner nicht selbst versichert ist.

Weitere geplante Änderungen könnten Arbeitnehmer finanziell zusätzlich belasten: So ist eine Absenkung des Krankengeldes von 70 auf 65 Prozent des Bruttolohns im Gespräch, ebenso wie eine Senkung der Kappungsgrenze beim Krankengeld von 90 auf 85 Prozent des Nettolohns.

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