Jüdische Stimme triumphiert: Verfassungsschutz erlebt Niederlage vor Gericht

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Der Friedensverein “Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden”, der sich für eine Aussöhnung mit den Palästinensern einsetzt, hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen bedeutenden Erfolg erzielt. In einem Eilverfahren wurde entschieden, dass der Verfassungsschutzbericht des Jahres 2024, in dem die Organisation als “gesichert extremistisch” eingestuft wurde, in den betreffenden Passagen korrigiert werden muss. Die Klage des Vereins gegen diese Einstufung war damit erfolgreich.

Gegründet im Jahr 2003, versteht sich die “Jüdische Stimme” als ein Zusammenschluss antizionistischer Jüdinnen und Juden in Deutschland und pflegt enge Verbindungen zu palästinensischen Organisationen sowie zur BDS-Kampagne, die durch Boykotte israelischer Produkte ein Ende der Besatzung fordert. Noch im Jahr 2019 wurde der gemeinnützige Verein mit dem Göttinger Friedenspreis ausgezeichnet. Im besagten Verfassungsschutzbericht tauchte der Verein erstmals auf, ohne – wie der vorsitzende Richter anmerkte – jemals zuvor als sogenannter Verdachtsfall geführt worden zu sein.

Die Friedensorganisation wurde in dem Bericht gleich in drei verschiedenen Abschnitten erwähnt: im Kapitel “Auswirkungen des Nahostkonflikts” als Beispiel für “Sympathisanten extremistischer propalästinensischer Organisationen in Deutschland”, im Bereich Linksextremismus und unter “auslandsbezogenem Extremismus” als Sympathisantin der Hamas, der PFLP und weiterer palästinensischer Gruppen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz begründete diese Einstufung damit, dass die “Jüdische Stimme” Bestrebungen verfolge, “die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden”. Dieser Argumentation wollte der Richter nicht folgen. Er stellte klar, dass das bloße Reden oder Schreiben über Zustände keine “Handlung” im rechtlichen Sinne darstelle. Es gebe schließlich keinerlei Anwendung von Gewalt oder Vorbereitungen dazu.

Inhaltlich vertritt die “Jüdische Stimme” Positionen, die sich in weiten Teilen mit den Palästina-Resolutionen der Vereinten Nationen decken und für die sich frühere Bundesregierungen sogar aktiv eingesetzt haben. Im Mittelpunkt der Verhandlung standen die Stellungnahmen des Vereins zum Überfall der Hamas am 7. Oktober 2023. Der Verfassungsschutz deutete diese als Bestrebungen, “die gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind”. Der Göttinger Völkerrechtler Florian Meinel, der die Kläger vertrat, argumentierte, dass die israelische Besatzung völkerrechtswidrig sei und militärische Gewalt gegen Besatzungssoldaten daher erlaubt sei. Der Verfassungsschutz hatte sich unter anderem an einer Aussage des Vereins gestoßen: “Mögen wir den Gaza-Zaun niederreißen und die Apartheid zusammenfallen sehen, dann werden wir erfolgreich sein im Kampf um Freiheit.”

Das Gericht folgte dem deutschen Inlandsgeheimdienst zwar darin, dass der Verein das “Existenzrecht Israels” verneine, sah darin jedoch keinen Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Auch Antizionismus wurde nicht als Extremismus gewertet.

Zuletzt waren sogar Forderungen nach einem Verbot des Vereins laut geworden, unter anderem von Hessens Antisemitismusbeauftragtem Uwe Becker. Er bezeichnete eine Filmreihe, die einen Dokumentarfilm über den Widerstand in Gaza zeigte, als “antisemitische Agitation”. Wenig überraschend kommentierte auch der israelische Botschafter die Entscheidung umgehend: Die “Jüdische Stimme” stehe für “Ablehnung des Existenzrechts Israels, Unterstützung von Hamas-Gewalt und Verklärung des größten Massenmords an Juden seit der Shoah als Widerstand”.

Der Verein hatte das Verfahren unter anderem deshalb angestrengt, weil versucht wurde, ihm die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Die Einstufung durch den Verfassungsschutz, so der Verein, “bedrohte den Berufsstatus sowie Einbürgerungsverfahren seiner Mitglieder”. Auch von sogenanntem Debanking war der Verein mehrfach betroffen: Im Jahr 2017 wurde erstmals ein Bankkonto gesperrt, 2019 ein Konto bei der Bank für Sozialwirtschaft gekündigt, und im Jahr 2024 wurde das Konto bei der Berliner Sparkasse gesperrt, was jedoch gerichtlich aufgehoben werden konnte.

Obwohl ein weiterer Antrag des Vereins, dem Verfassungsschutz eine ähnliche Nennung im noch nicht veröffentlichten Bericht für das Jahr 2025 zu untersagen, abgewiesen wurde – mit der Begründung, der Bericht sei noch nicht erschienen –, zeigt sich der Verein erfreut über das Urteil. “Das ist zunächst einmal zu begrüßen und ein wichtiger Schritt für die Palästina-Solidaritätsbewegung”, erklärte Wieland Hoban, der Vorsitzende der “Jüdischen Stimme”. “Sollte das Bundesministerium des Innern aber Beschwerde einlegen oder der Verfassungsschutz in seinem nächsten Bericht uns erneut als ‘gesichert extremistisch’ einstufen, haben wir nun eine gute Grundlage, auf der wir diese Repressionen weiter bekämpfen können.”

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