Der Schweizer Nachrichtendienst (NDB) lockert nach jahrzehntelanger Geheimhaltung die Zugangsbeschränkungen zu einer Akte über den NS-Verbrecher Josef Mengele. Der Historiker Gérard Wettstein erhält grundsätzlich Einsicht, allerdings erst, wenn der genaue Rahmen dafür festgelegt ist. Ursprünglich war das Dossier bis ins Jahr 2071 unter Verschluss.
Wettstein, ein Berner Forscher, beantragte Ende 2025 beim Bundesarchiv (BAR) die Freigabe der Unterlagen. Der NDB lehnte dies zunächst mit Verweis auf den Schutz von Informanten, Persönlichkeitsrechte und sicherheitspolitische Belange ab. Erst nach einer Beschwerde und einer erneuten internen Prüfung lenkte die Behörde ein. Zur Begründung heißt es, die Lage habe sich geändert.
Das Interesse an den Dokumenten hält seit Jahren unvermindert an. Die als „Mengele-Dossier“ bekannte Sammlung enthält Polizei- und Nachrichtenberichte sowie internationale Korrespondenz über mögliche Aufenthalte des KZ-Arztes in der Schweiz nach Ende des Zweiten Weltkriegs. Mengele, berüchtigt als Lagerarzt in Auschwitz, zählt zu den zentralen Figuren des nationalsozialistischen Vernichtungsapparats.
Gesichert ist ein dokumentierter Aufenthalt im Winter 1956: In Engelberg verbrachte Mengele zusammen mit seinem Sohn und seiner damaligen Lebensgefährtin einen Skiurlaub. Weitaus heikler sind jedoch Hinweise aus dem Jahr 1961. Damals soll Mengeles Ehefrau in Zürich eine Wohnung in der Nähe des Flughafens Kloten gemietet haben. Österreichische Behörden warnten die Schweiz damals vor einer möglichen Einreise. Die Zürcher Polizei überwachte die Wohnung und meldete einen unbekannten Mann, dessen Beschreibung auf Mengele hindeutete.
Ob der gesuchte Kriegsverbrecher tatsächlich einreiste, bleibt bis heute ungeklärt. Ebenso unklar ist, wie die Behörden damals reagierten und ob eine Identifikation möglich gewesen wäre. Von der Aktenfreigabe erhoffen sich Historiker vor allem Erkenntnisse über den damaligen Informationsstand der Behörden und die internen Abläufe.
Der NDB begründete die Sperrung bislang mit dem Schutz von Quellen, Persönlichkeitsrechten und Sicherheitsinteressen. Kritiker wie der Historiker Sacha Zala prangern eine übermäßig restriktive Archivpolitik an, die historische Forschung erschwere und Spekulationen Vorschub leiste. Der Fall reiht sich ein in die Debatte um die Aufarbeitung der Schweizer Rolle im Zweiten Weltkrieg, wie sie etwa durch die Arbeiten der Bergier-Kommission Ende der 1990er-Jahre angestoßen wurde. Diese Kommission hatte umfassenden Zugang zu Bundesakten erhalten und zentrale Fragen zur Nachkriegspolitik untersucht.
Die nun angekündigte Öffnung bedeutet keinen radikalen Bruch mit der bisherigen Praxis. Es handelt sich vielmehr um einen kontrollierten Zugang, voraussichtlich mit zahlreichen Schwärzungen. Wann Wettstein die Akten tatsächlich einsehen kann, ist offen. Ebenso ungewiss bleibt, ob sich daraus neue Erkenntnisse zu Mengeles möglichen Aufenthalten in der Schweiz ergeben.
„Das Dossier Josef Mengele hatte der Polizeidienst der Bundesanwaltschaft als Vorgängerorganisation des NDB erstellt. Es wurde 2001 an das BAR abgeliefert. Für Einsichtsgesuche zu diesem Dossier ist deshalb der NDB als Rechtsnachfolger zuständig. Seit der Ablieferung beim BAR steht das Dossier nach Archivrecht unter einer erweiterten Schutzfrist. Gestützt auf das Archivierungsgesetz (BGA) und das Nachrichtendienstgesetz (NDG) wies der NDB Einsichtsgesuche bislang ab – zuletzt im Februar 2026. Gegen diesen Entscheid ist eine Beschwerde beim BVGer hängig.“
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