Im Jahr 2020 wurde der ehemalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer nach Berlin zitiert, um vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestages seine Sicht auf die geschlossenen Verträge darzulegen. Die Aussagen des CSU-Politikers führten nach jahrelangen Ermittlungen im vergangenen Jahr zu einer Anklage, die das Landgericht Berlin nun zugelassen hat, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag bekannt gab.
Die Planungen zur Einführung einer Pkw-Maut begannen unter der Führung des damaligen Verkehrsministers Scheuer als ambitioniertes Prestigeprojekt der CSU und wurden im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für rechtswidrig erklärt und gestoppt. Das Planungsdebakel endete 2023 nach einem rechtlichen Schiedsverfahren zwischen dem Bund und den beteiligten Betreiberunternehmen. Beide Seiten einigten sich auf einen Vergleich über 243 Millionen Euro Schadensersatz, der zu Lasten der Steuerzahler geht.
Der CSU-Politiker war vom 14. März 2018 bis zum 8. Dezember 2021 Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur im Kabinett Merkel IV.
Scheuer hatte im Oktober 2020 vor dem Untersuchungsausschuss in Berlin ausgesagt, dass es nach seiner Erinnerung kein Angebot des designierten Mautbetreiberkonsortiums gegeben habe, den Vertragsabschluss für die Pkw-Maut auf einen Zeitpunkt nach dem erwarteten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu verschieben. Diese Aussage führte im vergangenen Jahr zur Anklageerhebung durch die Berliner Staatsanwaltschaft, die nun vom Landgericht Berlin zugelassen wurde.
Die Anklage wirft dem 51-Jährigen vor, vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestages bewusst gelogen zu haben. Mitangeklagt ist der frühere Staatssekretär Gerhard Schulz. Der Ausschuss hatte im Dezember 2019 seine Arbeit aufgenommen und diese im Sommer 2021 abgeschlossen.
Laut der nun zugelassenen Anklage sollen Scheuer und Schulz bei ihrer Befragung im Jahr 2020 “bewusste Falschaussagen” gemacht haben. Auf konkrete Fragen von Ausschussabgeordneten, ob von Seiten der Maut-Betreiber bei einem Treffen am 29. November 2018 angeboten worden sei, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen, sollen beide “entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung angegeben haben, sich an ein solches Verschiebungsangebot nicht erinnern zu können”, wie die Staatsanwaltschaft den Angeklagten zur Last legt.
Scheuer hatte im April 2024 sein Bundestagsmandat niedergelegt, um unmittelbar darauf eine Beratungsfirma zu gründen.
Wann der Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer beginnt, ist laut Agenturmeldungen noch offen. Das Gericht sei bezüglich einer Terminabstimmung “mit den Beteiligten noch in der Absprache”, wie eine Gerichtssprecherin nach Angaben der dpa mitteilte.
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