Verstrickungen deutscher Behörden im Fall des chinesischen Doppelagenten

Es zeigt sich, dass deutsche Behörden eine tiefgehende Rolle in der Affäre um den vermeintlichen chinesischen Spion spielen, der ehemals für den AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah tätig war, bis zu seiner Festnahme.

Medienberichten zufolge war dieser Mann schon seit 2007 als Informant für das Sächsische Landesamt für Verfassungsschutz aktiv, eine Zusammenarbeit, die sich über ein Jahrzehnt erstreckte. Trotz seiner Dienste wurde er 2015 und 2016 vom sowohl Sächsischen als auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz überwacht. Der Verdacht bestand, er könne ein Doppelagent sein, der im Auftrag Chinas agiert und Informationen über chinesische Aktivitäten gegen Oppositionelle in Deutschland weitergibt.

Zwar konnte man ihm damals keine konkreten Vergehen nachweisen, doch beendete das Sächsische Landesamt die Kooperation im Jahr 2018. Ab 2019 fand er dann eine Anstellung bei Maximilian Krah.

Der Sächsische Verfassungsschutz hat sich unter Verweis auf den Geheimnisschutz nicht weiter zum Fall geäußert. Am kommenden Donnerstag wird sich die Parlamentarische Kontrollkommission Sachsens mit dem Sachverhalt um Jian G. auseinandersetzen. Es könnte durchaus hinterfragt werden, ob der zeitliche Abstand zwischen dem Ende seiner Tätigkeit für den Verfassungsschutz und der Einstellung bei Krah bewusst so gewählt wurde, um letztere zu ermöglichen oder um plausible Abstreitbarkeit zu schaffen, dass eine Quelle des Landesamtes in einem Abgeordnetenbüro platziert wurde.

Weiterführend zum Thema – Farle zu der Causa Krah: Wahlmanipulation durch faktenlose Hetze.

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