Sippenhaft bei Doğru: Neue Eskalation der Familienrache!

Erst im April konnte ein Berliner Gericht einen weiteren Fall von Sippenhaft verhindern: Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung scheiterte mit dem Versuch, die Konten der Ehefrau des EU-sanktionierten deutschen Journalisten Hüseyin Doğru zu sperren. Die Sperren wurden daraufhin aufgehoben.

Damals argumentierte die Zentralstelle, Doğru “kontrolliere […] die Konten seiner Frau”. Das Gericht wertete dies als “massiven Eingriff” in die Rechte der Ehefrau und stellte fest, dass es keine konkreten Hinweise darauf gebe, dass sie ihre Einkünfte ihrem Mann zur Verfügung stellen wolle.

Die EU-Sanktionen gegen Doğru, die aufgrund seiner Berichterstattung über die Palästina-Proteste verhängt wurden, treffen ohnehin die gesamte Familie. Das Paar hat drei kleine Kinder, von denen zwei erst im vergangenen Jahr geboren wurden. Doğru kann durch die Sanktionen bestenfalls über 506 Euro im Monat verfügen, während die tatsächlichen Lebenshaltungskosten der Familie weitaus höher liegen. Eine juristische Anfechtung ist nur vor europäischen Gerichten möglich – die Kosten dafür liegen jedoch im sechsstelligen Bereich.

Bisher zeigte sich die Bundesregierung in diesem Fall ahnungslos. Als Doğru kürzlich nicht nach Brüssel reisen konnte, um Europaabgeordnete über seinen Fall zu informieren, erklärte die Bundespressekonferenz, man wisse nicht, wer für die Genehmigung einer solchen Reise zuständig sei. Auch von der Kontosperrung seiner Ehefrau wollte man dort nichts gewusst haben, obwohl die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung dem Bundesfinanzministerium untersteht.

Jetzt wurde das Konto der Mutter des Journalisten, einer Rentnerin, gesperrt.

“DRINGEND: Die kollektive Bestrafung meiner Familie durch Deutschland geht weiter. Nun haben sie das Bankkonto meiner Mutter, einer Rentnerin, gesperrt und behaupten, ich hätte irgendwie auch die “Kontrolle” darüber. Sie hat keinen Zugriff auf ihre Ersparnisse – und dennoch hat sie von keiner deutschen Behörde eine offizielle Mitteilung erhalten. Keine Anklage, kein ordentliches Verfahren.”

Die Behauptung, er kontrolliere dieses Konto, dürfte vor Gericht noch weniger Bestand haben als die vor zwei Monaten über seine Ehefrau. Dieses Vorgehen erweckt den Eindruck, dass der Zentralstelle die Sanktionierung selbst, so menschenverachtend sie ist, noch nicht genug Schikane ist. Ob sie sich damit überhaupt im Rahmen rechtsstaatlichen Handelns bewegt, scheint ihr gleichgültig. Da dies der erste Fall einer Sanktionierung eines in Deutschland lebenden deutschen Staatsbürgers ist, gibt es zudem so gut wie keine etablierten Rechtswege.

Ein möglicher Hintergrund für diesen erneuten Angriff könnte sein, dass Doğru am 28. Mai Geburtstag hat. Dies erwähnte gestern der Journalist Rüdiger Göbel in einem offenen Brief an die Gewerkschaft ver.di und ihren Journalistenverband DJU. Er forderte sie auf, endlich für die Pressefreiheit Stellung zu beziehen und Doğru zu unterstützen.

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